Steuerstrafverfahren

Hallo,
ich habe da eine Frage. Ich war vor einigen Jahren Selbständig und würde für die Jahre 2004-2006, eine Betriebsprüfung angeordnet (Umsatzsteuer Sonderprüfung).
Darauf ist der Prüfer auf einem Betrag von ca. 137.000 Euro gekommen. Was natürlich nicht stimmt.
Ich habe den Fehler bei den Berechnung gefunden und habe den Prüfer darauf hingewiesen und wurde mir von den Prüfer zugesichert, dass es noch mal berechnet wird. Was leider nicht der fall war. Stattdessen hat der Prüfer ein Steuerstraffverfahren angeleitet.
Daraufhin folgte auf Entscheidung einer Richterin eine Hausdurchsuchung, etc. und alles was ist solchen Fall auch einem kommen kann. Das war am 11.2007.
Seit dieser Zeit habe ich von keiner der Behörde etwas gehört.
Nun vor einigen Tagen 14.03.2012 habe ich einem weiteren Bericht von einem anderen Prüfer bekommen wo sich die Berechnungen auf ca. 87.000 Euro belaufen, also 50.000 Euro weniger. Für diese Geld (87000) habe ich natürlich eine Erklärung, Belege , etc. Die unterschied liegt vielleicht bei paar hundert Euro. Da ich die Erklärungen für die Geprüfte Jahre selbst gemacht habe, ist es möglich das ich vielleicht was verrechnet habe was sich nicht gehört.
Ist weiterhin nicht so tragisch.
Diese zweite Prüfer hat eben angesehen dass der ursprüngliche Bericht fehlerhaft war.

Nun stellt sich die Frage, ob diese Steuerstraffverfahren, weiter gültig ist wenn bei zweitem Bericht anderer Betrag, eben weniger, festgestellt worden ist?
Viele Dank

Hallo laloca,
das weiss ich auch nicht…,tut mir Leid!

MfG. Bernde…

Ja natürlich! Die Summe ist zwar geringer, doch Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung!!!
Glückwunsch!