Hallo ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich verstehe nicht so viel von Steuern, viell ist die Frage deswegen etwas"dumm"…
Wenn eine Person beruflich bedingt umzieht kann Sie ja zB sonstige Umzugskosten (über den Pauschbetrag hinaus) geltend machen…
Angenommen die Person ist ledig und hat Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit.
Was bringt denn dann 1 zusätzlich ausgegebener Euro der angesetzt wird? Wieviel Steuerrückzahlung erhält die Person, für 1 zusätzlich über den Pauschbetrag hinaus gehenden ausgegebenen Euro?
Vielen Dank
Groby 19