werden Eheleute, welche im Ausland leben und keine Deutschen Staatsbürger mehr sind,
bei der Rente gemeinsam oder einzeln veranlagt. Über 90 jährige Verwandten, welche seit 60 Jahren in Kanada leben und aus Deutschland Altersrente erhalten, müssen nun eine
Steuererklärung machen.
Das geht z.B., wenn einer von ihnen mit 25 Jahren erstmals sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, was ja kein so ganz jugendliches Alter mehr ist. Oder natürlich auch, wenn er seit dem 16. Lebensjahr rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, was ziemlich häufig vorkommt.
Die Nationalität spielt keine Rolle.
Es wird unterschieden nach beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtigen.
Unbeschränkt steuerpflichtig ist vorteilhafter.
Der Grundfreibetrag liegt pro Person etwas über 8.000 Euro, bei Verheirateten etwas über 16.000 Euro, die sie in ihrem Wohnland einnehmen dürfen.
Maßgebend ist der §1 EStG in Verbindung mit § 32a
1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen;
Viele Grüße
Hatte vergessen, zurückzurechnen. Es könnte sich um Kriegsveteranenrente handeln. Man muß auch nochdie Wartefristen berücksichtigen. Aber das könnte die Fragestellerin beantworten.