Hallo,
Person A und B haben in diesem Jahr geheiratet. Bis zum 31.12.13 wird die Steuerklasse jeweils die I sein, ab nächstes Jahr die 4/4, da Zuwachs im Anmarsch und bereits mit dem Steuerberater gesprochen wurde, dass aufgrund des Bezuges von Elterngeld 4/4 besser wäre um eine Nachzahlung am Ende von 2014 zu vermeiden.
Meine Frage ist jetzt;
-
bei Zusammenveranlagung des Paares für 2013, wird dann trotzdem die SK 1/1 genommen oder (rückwirkend) die 3/5? Oder muss sich da keine Gedanken gemacht werden, weil sich der Steuerberater sowieso drum kümmert?
(es will ja niemand etwas falsch machen und es steht die Frage im Raum ob man irgendwo, irgendwas melden sollte) -
Muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass ab 2014 die SK 4/4 lauten soll?
Ich glaube mal gehört zu haben, wenn die steuerzahlenden Eheleute sich nicht melden, diese automatisch in die 4/4 gestuft werden.
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.
Gruß