Steuerveranlagung im Jahr der Ehe, welche Steuerklassen?

Hallo,
Person A und B haben in diesem Jahr geheiratet. Bis zum 31.12.13 wird die Steuerklasse jeweils die I sein, ab nächstes Jahr die 4/4, da Zuwachs im Anmarsch und bereits mit dem Steuerberater gesprochen wurde, dass aufgrund des Bezuges von Elterngeld 4/4 besser wäre um eine Nachzahlung am Ende von 2014 zu vermeiden.

Meine Frage ist jetzt;

  • bei Zusammenveranlagung des Paares für 2013, wird dann trotzdem die SK 1/1 genommen oder (rückwirkend) die 3/5? Oder muss sich da keine Gedanken gemacht werden, weil sich der Steuerberater sowieso drum kümmert?
    (es will ja niemand etwas falsch machen und es steht die Frage im Raum ob man irgendwo, irgendwas melden sollte)

  • Muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass ab 2014 die SK 4/4 lauten soll?
    Ich glaube mal gehört zu haben, wenn die steuerzahlenden Eheleute sich nicht melden, diese automatisch in die 4/4 gestuft werden.

Für eine Auskunft wäre ich dankbar.

Gruß

Meine Frage ist jetzt;

  • bei Zusammenveranlagung des Paares für 2013, wird dann
    trotzdem die SK 1/1 genommen oder (rückwirkend) die 3/5?

bei der veranlagung gibt es keine steuerklassen. die werden dann quasi durch die grund- bzw. splittingtabelle abgelöst.

Oder
muss sich da keine Gedanken gemacht werden, weil sich der
Steuerberater sowieso drum kümmert?

der kommt gar nicht daran vorbei die wahl der veranlagungsart auszudröseln bevor er die erklärung ans finanzamt schickt. wenn er alle zahlen in die richtigen felder geschrieben hat, dann sagt ihm das programm welche variante die günstigste ist.

wenn er dann noch beim mdt. punkten will, dann schreibt er ihm ins anschreiben oder druckt ihm noch als berechnung die unterschiede der veranlagungsarten in geld.

(es will ja niemand etwas falsch machen und es steht die Frage
im Raum ob man irgendwo, irgendwas melden sollte)

  • Muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass ab 2014 die SK
    4/4 lauten soll?

1/1 und 4/4 ist das gleiche

Ich glaube mal gehört zu haben, wenn die steuerzahlenden
Eheleute sich nicht melden, diese automatisch in die 4/4
gestuft werden.

kann sein. passt schon.

gruß inder

Hallo,

wir melden die Steuerklasse nicht dem Finanzamt. Wenn die Steuerklasse geändert wird und das darf man einmal im Jahr tuen, wird das automatisch dem Finanzamt mitgeteilt bzw. im Lohnsteuerjahresausgleich (was jeder tuen sollte), bekommt ihr ja dann entweder Geld zurück oder müsst nachzahlen. Habe noch nicht gehört, dass sich ein Steuerberater um die Lohnsteuerklasse kümmert, dass muss jeder wohl selber tuen.
Liebe Grüße