Lieber Torry,
Steuerberater berechnen ihre Leistungen, aehnlich wie Rechtsanwaelte und Notare, nach gesetzlich vorgeschriebenen Gebuehrentabellen, haben dabei aber auch Spielraeume, die Dein Steuerberater nach meiner Einschaetzung wohl nicht ausnutzt. Da Du aber in Zukunft sowieso mit Deiner Frau gemeinschaftlich von deren Steuerberater die Steuererklaerung erarbeiten lassen willst, entfaellt dieses Problöem erstmal, und Du solltest mit dem ueber eine vernuenftige Preisgestaltung unter Beruecksichtigung Deines (anscheniend nicht sehr komplizierten) Fallesverhandeln. Du musst Deinen Teil aber gar nicht von ihm machen lassen, sondern kannst ihn auch selbst erstellen und die von Dir ermittelnten Zahlen Eurem neuen Steuerberater uebergeben. Manche moegen das allerdings nicht so sehr, sprich ihn einfach darauf an.
Wenn Du es selbst machen willst, empfehle ich Dir den Beitritt zu einem der vorhandenen Vereine fuer Wohnungseigentuemer (z.B. Wohnen-im-Eigentum.de). Vorteil: Sie verfuegen z.T. ueber umfangreiche Datenbanken und Hilfstellungen in vielerlei Bereichen, z.B. bei Rechtsfragen. Sie haben i.d.R. auch zahlreiche vorbereitete Mustrebriefe, -formulare etc. Vielleicht findest bei einem dieser Vereine auch Hilfestellung bei der Erstellung der Anlage aus „Vermietung/Verpachtung“ zur Steuererklaerung, z.B. eine Checkliste, was alles zu beruecksichtigen ist usw. Viele bieten auch telefonische Beratungen, und einige veranstalten an vielen Orten in Deutschland Seminare und Treffen, wo man Referenten (z.B. Rechtsanwaelte) ueber alle Probleme gegenueber Mietern, Hausverwaltungen usw. befragen kann. Der Jahresbeitrag in dem von mir genannten Verein betraegt ca. 60 Euro/jaehrlich und ist steuerlich absetzbar.
Gruss
Bernhard