Steuerveranlagung und Erklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich beziehe Einkommen ausschließlich aus der Vermietung eines Hauses.
Mein Steuerberater will für die Erklärung mittlerweile 800 Eur haben. Das ist mir zu viel und ich denke darüber nach, sie selber zu machen. Kann ja kein Buch mit 7 Siegeln sein. Nun habe ich vor Kurzem geheiratet und meine Frau hat ein Gewerbe. Sie möchte ihre Erklärung durch einen Steuerberater machen lassen, was ich auch für richtig halte. Wir wollen natürlich gemeinschaftlich veranlagt werden. Wie geht man am besten vor wenn der Steuerbarater nur die Erklärung für das Gewerbe abgeben soll? Musich dann meine Erklärung separat einreichen?

Vielen Dank Torry

Ist leider nicht meine Fachrichtung, ich berate hauptsächlich bei Fragen zur Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Liebe/-r Experte/-in,

ich b.
Mein Steuerberater will für die Erklärung mittlerweile 800 Eur
haben. Das ist mir zu viel und ich denke darüber nach, sie
selber zu machen. Kann ja kein Buch mit 7 Siegeln sein. Nun
habe ich vor Kurzem geheiratet und meine Frau hat ein Gewerbe.
Sie möchte ihre Erklärung durch einen Steuerberater machen
lassen, was ich auch für richtig halte. Wir wollen natürlich
gemeinschaftlich veranlagt werden. Wie geht man am besten vor
wenn der Steuerbarater nur die Erklärung für das Gewerbe
abgeben soll? Musich dann meine Erklärung separat einreichen?

Vielen Dank Torry

Hallo,
wenn man verheiratet ist kann man grundsätzlich zwischen Zusammenvemranlagung (1 Steuererklärung) für das Ehepaar und der getrennten Veranlagung ( jeder für sich ähnlich wie bisher) wählen.
Wenn Sie nur Einkünfte aus Vermietung erzielen, halte ich es anhand der Anlagen V und der Steuererklärungen der Vorjahre für machbar, dass Sie das selbst hinbekommen. Die Gewinnermittlung für das Gewerbe und die Umsatzsteuererklärung nebst Gewerbesteuererklärung für Ihre Frau macht dann der Steuerberater ihrer Frau. Die Einkommenssteuererklärung für beide zusammen können sie dann selbst machen. Oder der Steuerberater ihrer Frau macht alles zusammen? Bei 800 EUR ist da viel Luft.
Evtl. sollte auch geprüft werden, welche Art der Veranlagung für Sie die Richtige ist?
Ohne die Einkünfte und den Umfang ihrer Geschäfte zu kennen möchte ich nur Anregungen geben, da ist schwer richtigen Rat zu geben.
Aber ein Gespräch mit dem Steuerberater der Frau könnte ein gutes Angebot ergeben.
Gruss Barbara

Hallo,
im Prinzip könnte man den Steuerberater beauftragen nur die Gewinnermittlung des Gewerbes der Ehefrau zu erstellen. Der vom Steuerberater ermittelte Gewinn wird dann in die Anlage G eingetragen.
Den Rest der Erklärung (Mantelbogen und Anlage V ) könnte dann selbst erstellt werden.
Oder der Steuerberater erstellt die Erklärung der Ehefrau nebst Gewinnermittlung und man überträgt die Daten des Steuerberaters auf eine gemeinsame Steuerklärung unter Hinzufügung der eigenen Daten.

Gruss

hallo torry,

Du kannst Deine Einkuenfte aus dem Haus selber zusammenstellen und dem Steuerberater vorlegen und ihn bitten, dies so ungeprüft bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung mitanzugeben. Dann kann er dafür keine volle Gebühr berechnen.

Vielen Dank

Ganz herzlichen Dank

Prima. Vielen Dank

Vielen Dank. Wäre ein Weg.

Lieber Torry,
Steuerberater berechnen ihre Leistungen, aehnlich wie Rechtsanwaelte und Notare, nach gesetzlich vorgeschriebenen Gebuehrentabellen, haben dabei aber auch Spielraeume, die Dein Steuerberater nach meiner Einschaetzung wohl nicht ausnutzt. Da Du aber in Zukunft sowieso mit Deiner Frau gemeinschaftlich von deren Steuerberater die Steuererklaerung erarbeiten lassen willst, entfaellt dieses Problöem erstmal, und Du solltest mit dem ueber eine vernuenftige Preisgestaltung unter Beruecksichtigung Deines (anscheniend nicht sehr komplizierten) Fallesverhandeln. Du musst Deinen Teil aber gar nicht von ihm machen lassen, sondern kannst ihn auch selbst erstellen und die von Dir ermittelnten Zahlen Eurem neuen Steuerberater uebergeben. Manche moegen das allerdings nicht so sehr, sprich ihn einfach darauf an.
Wenn Du es selbst machen willst, empfehle ich Dir den Beitritt zu einem der vorhandenen Vereine fuer Wohnungseigentuemer (z.B. Wohnen-im-Eigentum.de). Vorteil: Sie verfuegen z.T. ueber umfangreiche Datenbanken und Hilfstellungen in vielerlei Bereichen, z.B. bei Rechtsfragen. Sie haben i.d.R. auch zahlreiche vorbereitete Mustrebriefe, -formulare etc. Vielleicht findest bei einem dieser Vereine auch Hilfestellung bei der Erstellung der Anlage aus „Vermietung/Verpachtung“ zur Steuererklaerung, z.B. eine Checkliste, was alles zu beruecksichtigen ist usw. Viele bieten auch telefonische Beratungen, und einige veranstalten an vielen Orten in Deutschland Seminare und Treffen, wo man Referenten (z.B. Rechtsanwaelte) ueber alle Probleme gegenueber Mietern, Hausverwaltungen usw. befragen kann. Der Jahresbeitrag in dem von mir genannten Verein betraegt ca. 60 Euro/jaehrlich und ist steuerlich absetzbar.
Gruss
Bernhard

ANtwort derzeit leider nicht möglich

Herzlichen Dank für diese ausführliche Stellungnahme.

Torry

hallo,

zunächst ist die Frage in welcher rechtsform ihre Frau das Gewerbe betreibt.
Falls aufgrund einer solchen z.B. bei Anstellung in der eigenen Kapitalgesellschaft ist es sehr wohl möglich, dass der StB nur die gewerbliche Abrechnung vornimmt. Hierzu muss er Ihnen aber das Einkommen aus dem gewerbebetrieb ihrer Frau ermitteln und mitteilen(was sich zwangsläufig aus dem jahresabschluss ergibt). Diese Summe haben Sie zunächst für Ihre Frau als Einkommen. Ihr Einkommen hinzu und sie haben das Gesamteinkommen.
Das ist nicht die Hürde aber ohne Programm kaum möglich, denn wenn es dann um Berechnungen geht würde ich nicht meinen Kopf hinhalten wollen.

Überlegen Sie es sich gut. 800 EUR sind zunächst viel Geld, aber 2 Tage sitzen Sie auch mit allem drum und dran.
Aber wie heisst es so schön-Übung macht den Meister, also werden auch Sie hier eines Tages besser zurecht kommen.

Vielen Dank.
Meine Frau betreibt ein Einzelgewerbe mit einfacher E/Ü Berechnung.
Selbstverständlich würde ich für die Erklärung, wenn ich sie denn selber machte, ein Softwareprogramm nutzen. Ich arbeite hauptberuflich mit Software.

gegen 800 Euro wäre nichts zu sagen, wenn wir dafür unsere Erklärung bekämen.
Die werden jedoch nur für die Ermittlungen aus Miete und Verpachtung berechnet.
Die E/ Ü dafür bekommt der Stb. ohnehin fertig von mir.

Alles in allem zahlen wir dann 1500 Euro für den Berater.

Hallo,
grundsätzlich kann der StB auch nur die Gewerbesteuern und -abrechnungen machen, sodass die entsprechenden Zahlen dann in die (bei Zusammenveranlagung) gemeinsame Erklärung übernommen werden können. Ist also nicht das Problem.
MfG

Hallo,

auch wenn Dir diese Antwort nicht schmecken wird, es ist für den Steuerberater Deiner Frau ein völlig aussichtsloses Unterfangen, wenn er nur die Erklärung eines Ehegatten machen soll, wenn gleichzeitig die Zusammenveranlagung beantragt werden soll.
Es wird ihm nicht möglich sein, alles optimal zu gestalten, wenn er nicht alles machen soll.
Für den Steuerberater gilt bei einer Steuererklärung in der Regel: Alles oder Nichts.

Gruß
Lawrence

Danke. das klingt gut.

Torry

Vielen Dank für die Einschätzung. Zu meiner Freude gibt es auch andere Auffassungen.

Torry