Guten Tag,
2004 kam die Steuerfahndung!
hatte mit Ehefrau 1997 - 2000 Einnahmen aus vermietung.Ehefrau 2002+2003 Einnahmen aus Betrieb.
beim Strafverfahren/Verurteilung im Sep.2009 wurden die Jahre 1998-2001 nach 154 StPO eingestellt. 2002+2003 habe ich getrennt veranlagt+bezahlt.
jetzt ist ja noch das Besteuerungsverfahren anhängig
…wie das ausgeht steht in den Sternen , da sich das Finanzgericht ja 1-3Jahre Zeit lässt (logiesch bei 6%Zinsen) hätte ich gerne gewusst ob es eine
gerechte Alternative (NICHT mit der Steuerfahndung)…außergerichtlich gibt um die Sache zu Ende zu bringen! seit 2004 „lebe“ ich nicht mehr und spare und spare für die überzogene+unrealistische Steuerschätzung der STF welche als „Grundlage“ gilt. Mein RA der das ja locker sieht, Richter , FA alle wollen nur Verdienen.habe bis jetzt an Unkosten weit mehr bezahlt als das überhaupt aus der Vermietung hängen blieb!
Hallo Alexander,
wenn ich es richtig verstehe, dann ist Dein Fall in strafrechtlicher Hinsicht bereits abgeschlossen, da manche Tagen nach 154 eingestellt wurden, und Du für andere eine Verurteilung gefangen hast. Insofern braucht es da keine Verhandlungen mehr.
Wenn steuerrechtlich Dein Fall noch offen ist, dann ist das FA Dein richtiger Ansprechpartner. Handeln kann man mit denen schon, allerdings nach meiner Erfahrung nur, wenn es noch keine rechtskräftige Verurteilung gibt. Denn gibt es ein Urteil, dann ist es für das FA recht einfach. Die schicken Dir die Veranlagung, hauen die 6 % Zinsen p. a. drauf, und das war’s dann.
Wenn das FA aber nur eine Schätzung vornehmen kann, dann liegt es an Dir, die Steuerbescheide mit dem Einspruch anzugreifen. In diesem Rahmen kannst Du kann versuchen, von einer überhöhten Schätzung runterzukommen. Das Einspruchsverfahren kostet Dich übrigens nichts.
Du fragst schließlich nach einer gerechten Alternative? Leider gibt der Staat mit der Steuergesetzgebung vor, was er als gerecht ansieht. Mir ist klar, daß es moralisch ganz anders aussehen kann, aber das juckt niemanden (außer Dir).
Viele Glück!
IWC
Hallo IWC
danke,danke für Deine Antwort !
ja das Strafverfahren ist abgeschlossen.2002+2003 habe ich ja die getrennte Veranlagung und die „Schlechterstellung“ durch die Steuerklassenumstellung 3 in 1 bezahlt. Einsprüche von meinem RA sind von 1997-2000 (für mich) und 2001-2003(meine Frau) beim FA + Finanzgericht.
ist es dann so das vor dem Finanzgericht (in ca. 3Jahren?) über die für mich relevanten zusammenveranlagten Jahre über die Steuerhöhe/Nachzahlung 1997-2001 (strafrechtlich n 154 eingestellt) „verhandelt+entschieden“ wird ??
Gruß+schöne Feiertage
Alexander
Hallo Alexander,
Du mußt trennen zwischen strafrechtlicher Verantwortung und steuerrechtlicher Veranlagung.
Wenn die Steuerstraftaten eigestellt wurden oder zu einer Verurteilung führten, so ist das nur die eine Seite. Die andere ist das, was an fälligen Steuern nachkommt.
Das FG wird daher im Rahmen der zehnjährigen Verjährungsfrist schauen, wie hoch Deine Steuerschulden sind - inclusive Zinsen. Wie Du richtig schreibst, wird das dort dann auch entschieden. Drei Jahre solltest Du schon rechnen für das Verfahren. Ich hatte mal ein „Eilverfahren“, das schon über ein Jahr dauerte!
Insofern ist jetzt alles am Laufen bei Dir. Ich wüßte nicht, was Du momentan noch tun könntest. Jetzt Verhandlungen mit dem FA aufzunehmen, um den Fall außergerichtlich zu regeln, ist zwar denkbar, aber sehr unwahrscheinlich.
Insofern: Geduld, und spar schon mal für eine mögliche Verurteilung. Denn Urteile der FGs sind meist sehr pro fiskalisch, da brauchst Du schon gute Gründe und Argumente, um den Hals aus der Schlinge zu ziehen.
Dennoch viel Erfolg wünscht Dir
IWC