Steuervergünstigungen bei Studenten-/zweitwohnung?

Hallo,

ein Kind einer vierkopfigen Familie(Eltern verheiratet, 2 Kinder) bezieht eine Einzimmerwohnung zwecks Studium in StadtB. Der Vater hat auf seinen Namen schon eine Zweitwohnung in SatdtA angemeldet. Auf wenn meldet man nun diese Einzimmerwohnung am besten an um Steuervergünstigungen zu bekommen?
Oder gibt es in diesem Fall keine Vergünstigungen? Alles was über einen Zweitwohnsitz hinaus geht z.B. Drittwohnsitz, bringt doch keine Steuernachlässe mehr, oder?

Danke für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen panther

Nachfrage und erste Anregungen
Hi !

Was ich jetzt noch nicht verstanden habe: wird die „Studentenbude“ gekauft oder gemietet?

Beim Kauf sollte wohl eher das Kind als Erwerber angegeben werden, da die Eigenheimzulage (früher 10e-Förderung) durch die beiden Objekte der Eltern bereist ausgeschöpft ist.

Einkommensteuerlich ließen sich sowohl beim Kauf als auch bei der Anmietung einige steuerlich günstige Regelungen finden. Dies hätte allerdings mit Weitervermietung zu tun. Oder dem Fahrtweg der Eltern.
Dies sollte aber wohl besser mit einem Steuerberater durchgesprochen werden.

Umsatzsteuerlich ist es auch Wurscht, ob Kauf oder Miete. Da in der Wohnung kein Gewerbe betriebn werden soll, fällt in keinem Fall Umsatzsteuer an.

Beim Kauf sollte unter erbschaft-/schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten auch mal mit einem Steuerberater Kontakt aufgenommen werden. Es dürfte allerdings bekannt sein, dass es hier vorteilhafter ist, wenn die Eltern zuerst die Wohnung erwerben und anschließend verschenken. Dies hängt mit den Bewertungsabschlägen auf Gebäude zusammen.

Und nicht zuletzt gilt es ja auch die Zweitwohungssteuer zu umgehen. Da dürfte es wohl sinnvoll sein, wenn die Wohnung auf den Namen des Kindes läuft. Dies müßte dann aber erst mit dem Zweitwohnungssteuergesetz (ZWStG) abgestimmt werden. Da jede Gemeinde ein anderes ZWStG hat (wenn sie überhaupt eins hat), kann eine allgemeine Antwort nicht gegeben werden.

Nach den vorgemachten Ausführungen ist sicherlich erkennbar, dass für eine umfassende Beratung für den vorliegenden Einzelfall der Rat eines steuerlichen Beraters im RL unverzichtbar ist.

BARUL76

Servus Panther,

abgesehen davon, dass es sich hierbei

Der Vater hat auf seinen Namen schon eine Zweitwohnung
in StadtA angemeldet.

wahrscheinlich um einen Verstoß gegen das Melderecht (= Ordnungswidrigkeit) handelt, ist diese Frage:

Auf wenn meldet man nun diese
Einzimmerwohnung am besten an um Steuervergünstigungen zu
bekommen?

für die Besteuerung nicht relevant. Falls es in irgendeinem Zusammenhang steuerliche Auswirkungen hat, dass jemand an irgendeinem Ort eine Wohnung hat (z.B. unbeschränkte Steuerpflicht, doppelte Haushaltsführung, auswärtige Unterbringung von Kindern im Studium - § 33a Abs. 2 EStG -), ist immer der Sachverhalt entscheidend, nie die Meldeverhältnisse. Einzige Ausnahme meines Wissens § 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Oder gibt es in diesem Fall keine Vergünstigungen? Alles was
über einen Zweitwohnsitz hinaus geht z.B. Drittwohnsitz,
bringt doch keine Steuernachlässe mehr, oder?

Auch ein Zweitwohnsitz bringt für sich allein keine Steuernachlässe.

Möglicherweise ist im vorliegenden Fall mit der Fiktion einer „unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an Angehörige“ Eigenheimzulage erschlichen worden, oder es wurden mit einer fingierten Vermietung Verluste aus V&V aus dem Hut gezaubert. Beides keine Ordnungswidrigkeiten, sondern ein Straftatbestände.

Wie Du siehst, sind hier möglicherweise eine ganze Reihe Seiltänzereien im Spiel, die über das normale „Konz“-Niveau hinaus gehen könnten. Insofern halte ich es für sinnvoll, den Fall bloß zu diskutieren, wenn wir etwas nähere Angaben zu der erhofften Steuervergünstigung vorliegen haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

@barul76

Was ich jetzt noch nicht verstanden habe: wird die
„Studentenbude“ gekauft oder gemietet?

Die Studentenbude wird gemietet.

Und nicht zuletzt gilt es ja auch die Zweitwohungssteuer zu
umgehen. Da dürfte es wohl sinnvoll sein, wenn die Wohnung auf
den Namen des Kindes läuft. Dies müßte dann aber erst mit dem
Zweitwohnungssteuergesetz (ZWStG) abgestimmt werden. Da jede
Gemeinde ein anderes ZWStG hat (wenn sie überhaupt eins hat),
kann eine allgemeine Antwort nicht gegeben werden.

Wieso umgeht damit denn die Zweitwohnugssteuer (falls vorhanden), wenn die Wohnung auf den Namen des Kindes läuft?

Hi !

Und nicht zuletzt gilt es ja auch die Zweitwohungssteuer zu
umgehen.

Wieso umgeht damit denn die Zweitwohnugssteuer (falls
vorhanden), wenn die Wohnung auf den Namen des Kindes läuft?

In den Zweitwohnungssteuergesetzen, die ich bisher gesehen habe, war stets eine „Sozialklausel“ drin. Nach dieser brauchten Studenten (=Geringverdiener) diese Steuer nicht zu bezahlen. Ob diese Regelungen am Wohnort auch so gegeben sind, weiss ich nicht.

BARUL76

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In den Zweitwohnungssteuergesetzen, die ich bisher gesehen
habe, war stets eine „Sozialklausel“ drin.

hi,

in berlin nicht! berlin ist klamm, da zahlen alle!
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/fin/bl…

gruss vom

showbee