Vielleicht kann mir in dieser mir vage vor Auge geführten Problematik ein steuerrechtlich Versierter helfen?! Hatte vor längerem in einem musealen Bundesanzeiger lesend einen Artikel überflogen, nach dessen Fazit Kindern Heimatvertriebener (z.B. Schlesier oder Sudentendeutscher) Steuererleichterungen zustehen. Stimmt dies oder ist dies ein Ammenmärchen? Um welche Art von Vergünstigung würde es sich dann handeln. Für Ihre Mühe darf ich schon jetzt höflichst bedanken! Alex
Bin selber der Sohn von Heimatvertriebenen. Kann mich dunkel erinnern, in den 1970er Jahren einen Vertriebenenausweis beantragt zu haben, um bei der Lohnsteuer eine Vergünstigung zu bekommen. Wie hoch und wie lange die Gewährung war, weiss ich nicht mehr.
Lieber Günter, herzlichen Dank für Ihre nette Antwort. Hilft mir schon ein Stück weiter. Beste Grüsse!