Steuerverrechnung auf Säumniszuschläge und Zinsen?

Hallo, auf grund einer steuerprüfung muss ich rund 35000,-@ USt ESt und Gewerbesteuer, zuzgl. zinsen und versäumniszuschläge, für die zeit von 2003 bis 2009 nachzahlen
Nun ist bei der steuer für 2010 (gewerbe abgemedet) eine guthaben von rund 1600.-€ angefallen. da ich mit aller mühe nur 30000,-€ zusammen bekomme habe ich gebten die 1600,- nicht auf die säumiszuschläge und zinsen (die erlassen würden) sondern auf die steuerschuld zu verrechnen. das FA lehnt dieses ab wodurch ich dann nicht in der lage bin mehr als 30000,-€ aufzubringen. sollte es a n den 5000,-€ hapern muss ich wohl trotzdem in die insollvenz.
habe ich ein recht au´f verrechnung mit der steuerschuld anstatt mit zinsen u.s.w.
vielen dank für eure mühe

Hallo,
Sie können bestimmen welche Schulden Sie mit Ihrem Geld bezahlen möchten. Das Finanzamt muß Ihr Geld so zuordnen wie Sie es wollen.

Versuchen Sie eine Einigung zu erzielen und weisen Sie schriftlich an wie bezahlt bzw. zugeordnet werden soll. Zuerst ist immer die eigentliche Steuerschuld zu begleichen, danach die Nebensteuern und Zuschläge.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

MfG

Sven Duwe