Ich habe kürlzlich eine Steuernummer erhalten die rückwirkend ab dem 6. April 2020 gilt. Was die Voranmeldung angeht, scheint die Sache so weit klar zu sein dass alle Verkäufe (d.h alle lieferungen die ab dem 6. durchgeführt wurden) anzugeben sind und das jeweils für den Monat April, dann ab dem ersten für den Monat Mai usw.
Nur was ist mit den Einkäufen die ich vor dem 6. April getätigt habe?
Praktisches Beispiel:
Wenn ich en T-Shirt vor dem 6. April gekauft habe und 19% an MwSt gezahlt habe (und das auch so auf der einkaufsrechnung ausgewiesen wird) und dieses nach dem 6. April verkaufe mit 19% MwSt, dann darf ich auf der vornmeldung ja nur das zweite angeben.
Aber wie bekomme ich in diesem Fall die 19% zurück die ich ja bereits beim Einkauf gezahlt hatte. Oder entgeht mir etwas wichtiges?Hängt das mit dem Steuersignal zusammen?
Ich hab als Anfangsdatum meinen ersten Verkauf genommen aber vielleicht hätte ich ja das Datum meines ersten Einkaufs nehmen sollen.
Danke für die schnelle Antwort. Diese Steuerfragen sind relati neu für mich und arbeite gerade daran mich darin zurechtzufinden. Aber was genau soll ich korrigieren?Ich hab ein Steuersignal das ab dem 6. April 2020 gilt. Wenn dann kann ich das Datum ja nicht ändern sondern das Finanzamt, aber ich dachte dieses Datum bezieht sich ausschliesslich auf den ersten Verkauf oder stellt es generell der Beginn der gewerblichen Tätigkeit dar (inklusive Einkauf)?
Das Datum, an dem du deine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen hast.
Ob gewerblich oder nicht, ist völlig schnuppe, der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist relevant. Zur unternehmerischen Tätigkeit zählen natürlich auch Einkauf und Vorbereitungshandlungen.
Also soll ich sozusagen die nicht kompletten zahlen bei der Voranmeldung angeben (gemäss des aktuellen Referenzdatums) und in der Zwischenzeit das Finanzamt darum bitten das Datum des Steuersignal zu ändern, und dann für die Mehrwertsteuererklärung gebe ich die kompletten zahlen an?
So kreativ bin ich nicht. Meines Wissens hat das Finanzamt den Ausdruck erfunden. Schliesslich benutzen sie es im Antrag für Mehrwertsteuerliche Erfassung
Im UStG und im UStAE gibt es diesen Begriff nicht. Ich habe den Begriff schon gehört, es ist ein EDV-technischer Begriff in der Finanzverwaltung. Allerdings außerhalb des Rechts und damit irrelevant.
Aber wenn du es gehört hast, kann ich es ja nicht erfunden haben ;-). Aber ich geh mal davon aus dass gewusst ist, was damit gemeint ist. Und das ist die Hauptsache :-). Also mir wurde wo anders geraten einfach alle Einkäufe in die Voranmeldung aufzunehmen inklusive denen die vor dem 6.04 getätigt wurden. Es sei zwar falsch, würde aber durchgehen…Was meinst du dazu?
Genau so ist mein Ratschlag gedacht: Du meldest erstmal alles so an, und in der Jahreserklärung schreibst du dann den richtigen Zeitpunkt des Beginns der unternehmerischen Betätigung (01.02. oder wie auch immer) rein, und alles sollte schön sein.
Die Gültigkeit ders UStID-Nummer ist eigentlich nur bei innergemeinschaftlichen Vorgänge wichtig, da deine Geschäftspartner gegebenenfalls in der ZM (bzw. dem entsprechenden Formular Ihres Landes) oder bei Reverse-Charge diese Angaben machen müssen.