Steuervorauszahlung abwenden

Hallo,

vielleicht wisst ihr weiter: Ich habe am Samstag eine Mahnung über 573,–DM EST bekommen und wusste erstmal gar nicht, was das sollte, weil ich eine Nachzahlung 2000 von ca. 1000,–DM erst im August bezahlt hatte.

Eben rufe ich beim Finanzamt an und die erklärten mir, das wäre eine Vor auszahlung für 2001, damit ich nächstes Jahr nicht so viel **nachzahlen müsste.

Das Geld, dass ich für 2000 nachzahlen musste, resultiere aber aus ca. 5000,—DM, die ich letztes Jahr als Freie gearbeitet hatte. (als ehrlicher Mensch gebe ich sowas ja immer an *grummel*). Und keineswegs aus einer wunderbaren Gehaltsvermehrung. Dieses Extrageld verdiene ich ja dieses Jahr nicht, meinte ich zu ihm.

Der FA-Mensch meinte dann, dass ich das dem Finanzamt melden könnte (schriftlich), vielleicht würde man dann von einer Vorauszahlung absehen. Vielleicht.

Mein Problem ist, es ist noch nicht sicher, ob ich dieses Jahr wieder als Freie Geld verdienen werde, ich arbeite zwar an einer Honorarsache, die bekomme ich aber frühstens Ende des Jahres/ eher Anfang nächsten Jahres ausbezahlt.

Wenn ich jetzt einen Brief schreibe, dass ich dieses Jahr kein Geld als Freie verdiene und mir mein Honorar am 31.12. ausgezahlt wird, was kann mir dann nachträglich noch passieren?

Die fast 600,–DM hab ich zur Zeit einfach nicht (ich musste ja schon wegen den 1000,–DM zur Bank kriechen) und deshalb würde ich trotzdem gerne versuchen, diese Vorauszahlung abzuwenden.

Hat jemand eine Idee, wie ich das am besten formuliere? Ich muss das heut schnell machen (es war ja bereits eine Mahnung, weil ich das nicht kapiert hatte, dass ich da eine Vorauszahlung tätigen muss).

Und findet Ihr mein Verhalten korrekt? (ich will ja nichts hinterziehen oder so)

Danke im Voraus für Rat und Hilfe,

barbara**

Hallo zurück…

Wenn ich jetzt einen Brief schreibe, dass ich dieses Jahr kein
Geld als Freie verdiene und mir mein Honorar am 31.12.
ausgezahlt wird, was kann mir dann nachträglich noch
passieren?

Hat jemand eine Idee, wie ich das am besten formuliere? Ich
muss das heut schnell machen (es war ja bereits eine Mahnung,
weil ich das nicht kapiert hatte, dass ich da eine
Vorauszahlung tätigen muss).

Was die Zahlung selbst angeht, da würde ich Dir zunächst empfehlen, einen Antrag auf Steuer"stundung" nach §222 AO (Abgabenordnung) zu stellen. Normalerweise sollte der zuständige Sachbearbeiter diese Stundung auch gewähren, daß die Vollstreckungsstellen nicht über Gebühr belastet werden.
Und wenn Du erstmal „in der Vollstreckung“ bist, dann „gute Nacht“. Da hast Du dann nämlich heftigst dran zu knabbern (der gute alte Herr Gerichtsvollzieher ist dabei noch das kleinste Übel).

Wenn Du relativ genau nachweisen kannst, daß Du so schnell kein Geld siehst (*genaue* und ausführliche Begründung hilft immer…), ist das schlimmste, was Dir passieren kann, daß Du eine Ratenzahlung (dagegen auch Begründungen beifügen, in Richtung "keine laufenden Einnahmen, mit denen Du die Raten begleichen kannst) auferlegt bekommst oder eine „Sicherheitsleistung“ erbringen mußt. Also im Zweifelsfalle solltest Du Dich mal -nur wenn keine nahen und „lieben“ Verwandten oder Freund/Verlobter/Ehemann da ist- nach einer Bankbürgschaft umhören, in der Regel kannste damit alles stundungstechnische durchbekommen.

In diesem Antrag auf „Stundung Deiner Steuerschuld“ mußt Du eben kurz Deine Vermögensverhältnisse aufzeigen und daraus ableiten können, daß die fast 600DM für Dich momentan eine große Belastung darstellen.

Berufe Dich auf den oben genannten Paragraph (in der Regel sollte dieser „Wink mit dem Zaunpfahl genug“ sein) und füge, falls vorhanden, Belege oder eine detailierte „Budgetrechnung“ zur Nachvollziehbarkeit bei.
Unterschrift, Briefmarke, zack und weg. Als Ansprechpartner schreibst Du am besten gleich den Namen des Beamten, der das letzte Schreiben an Dich gerichtet hat.

Wie sich Stundung und Einspruch allerdings genau vertragen entzieht sich meiner Kenntnis, da ich leider noch nicht auf den entsprechenden Stellen gearbeitet habe.

Hoffe, ich konnte helfen

Ciao

GM (hat die Stundung heute auf der FH vorgelesen bekommen *g*)

Hallo,
es ist eigentlich immer so, daß das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, wenn es im letzten Steuerbescheid eine größere Nachzahlung gab.

Du kannst aber einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf DM 0 stellen. Begründe den Antrag genau so, wie Du es geschrieben hast, nämlich, daß Du voraussichtlich im Jahr 2001 keine Einkünfte haben wirst. Du kannst ja noch anfügen, daß Du Dich wegen einer erneuten Anpassung melden wirst, sobald sich ergeben sollte, daß Du in 2001 doch Einkünfte haben wirst.

Gruß
Mimmi

Danke, mach ich jetzt mal (owt)

und…

hi,

wenn du die möglichkeit hast, mit deinem honorarvergeber zu verhandeln, sage ihm, er soll es nicht ende dez. überweisen sondern 100 DM mehr und dafür erst anfang januar. er hat einen liquiditätsvorteil und du einen steuervorteil. wenn er natuerlich auch nur kleingewerbetreibend ist, wird er es nicht machen, da sich dann bei ihm der abfluss auswirkt, ist es eine kapitalgesellschaft (oder KG/ oHG etc. ) oder ein anderes gr. unternehmen, sollte es wegen der verschobenen zahlung probs geben. du kannst auch beim antrag auf niedrigere festsetzung von EStVZ schummeln, kommt aber eben bei der abschlusszahlung raus und beim naechsten mal gucken sie 2 mal hin, ob sie die VZ herabsetzen!

gruss

showbee

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Danke an euch alle!
Hallo,

vorhin hab ich mich meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim FA geredet und sie zieht die Vorauszahlung zurück! *jubel*

vielen Dank nochmal für eure Hilfe und den rat,

beste Grüße,

barbara