Angenommen, ein Arbeitnehmer hat seine Steuererklärung für 2003 mit der Online-Version des WISO-Steuerprogramms von Buhle erledigt. Das Programm errechnet eine angenommene Steuerschuld von ca. 1200.- EUR.
Weiter angenommen, das Finanzamt hat die Steuererklärung erledigt und errechnet eine Steuerschuld von 5500.- EUR !!! zahlbar innerhalb von vier Wochen !!!
Noch eine angenommene Absurdität: Das Finanzamt setzt künftig vierteljährlich eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von ca. 570.- EUR fest !!!
Wenn man weiter annimmt, dass dem Arbeitnehmer zum 01.05.2005 gekündigt wurde und er gar nicht in der Lage ist, die Vorauszahlung zu leisten, welche Instrumente stehen dem Arbeitnehmer zur Verfügung?
Ist es überhaupt möglich, als privatperson eine Einkommensteuervorauszahlung zu leisten? Und wie kann man diesem Bescheid entgehen, gerade im Hinblick auf kommende Arbeitslosigkeit?
Für Hilfe dankbar,
Martin
Hallo,
Weiter angenommen, das Finanzamt hat die Steuererklärung
erledigt und errechnet eine Steuerschuld von 5500.- EUR
!!! zahlbar innerhalb von vier Wochen !!!
Kommt durchaus schon mal vor - insbes. bei Eheleuten mit III/V.
Noch eine angenommene Absurdität: Das Finanzamt setzt künftig
vierteljährlich eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von
ca. 570.- EUR fest !!!
Das ist in dem Fall durchaus normal und keine Absurdität.
Es wird gemacht, wenn auch für die Zukunft zu erwarten ist, dass der Steuerabzug durch den Arbeitgeber nicht der tatsächlichen Steuerlast entspricht.
Wenn man weiter annimmt, dass dem Arbeitnehmer zum 01.05.2005
gekündigt wurde und er gar nicht in der Lage ist, die
Vorauszahlung zu leisten, welche Instrumente stehen dem
Arbeitnehmer zur Verfügung?
Für soche Zwecke steht eine Rechtmittelbelehrung auf dem Bescheid, wo alle begriffe und Fristen drin stehen.
Also: LESEN bildet
Ist es überhaupt möglich, als privatperson eine
Einkommensteuervorauszahlung zu leisten?
ja - s.o.
Und wie kann man
diesem Bescheid entgehen, gerade im Hinblick auf kommende
Arbeitslosigkeit?
Wenn die Rechtmittelfristen abgelaufen sind:
Antrag stellen.
Gruß
HaWeThie
Hi !
Weiter angenommen, das Finanzamt hat die Steuererklärung
erledigt und errechnet eine Steuerschuld von 5500.- EUR
!!! zahlbar innerhalb von vier Wochen !!!
Es gibt im Bescheid einen Teil, der unter der Überschrift „Erläuterungen“ läuft. Dort steht im Normalfall drin, an welchen Stellen das Finanzamt von den eingereichten Zahlen abgewichen ist. Hier sollte vorrangig geprüft werden. Sind die Abweichungen OK, dann ist es hinzunehmen. Sind die Abweichungen inakzeptabel, sollte Einspruch eingelegt werden. Zusätzlich zu dem Einspruch sollte die „Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens“ beantragt werden.
Kann nicht alleine festgestellt werden, ob die Abweichungen rechtens sind, sollte schleunigst ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufgesucht werden.
Noch eine angenommene Absurdität: Das Finanzamt setzt künftig
vierteljährlich eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von
ca. 570.- EUR fest !!!
Dazu ist das Finanzamt sogar gesetzlich verpflichtet. ich bin überrascht, dass bei der hohen Nachzahlung der betrag nicht sogar viel höher liegt.
Wenn man weiter annimmt, dass dem Arbeitnehmer zum 01.05.2005
gekündigt wurde und er gar nicht in der Lage ist, die
Vorauszahlung zu leisten, welche Instrumente stehen dem
Arbeitnehmer zur Verfügung?
Man kann ebenfalls Einspruch gegen die Vorauszahlungen einlegen. Verfahrensrechtlich ist die Festsetzung von Vorauszahlungen ein eigenständiger Verwaltungsakt. Wenn also der restliche Bescheid in Ordnung ist, kann auch lediglich die Festsetzung der Vorauszahlungen angefochten werden. Hierbei sollte auf die zukünftige Situation (Kündigung und dann Arbeits-Los)eingegangen werden.
Ist es überhaupt möglich, als privatperson eine
Einkommensteuervorauszahlung zu leisten?
wie oben bereits geschrieben. Ja.