Steuervorauszahlung - Einspruch?

Hallo! Ehemann und Ehefrau haben Lohnsteuerklasse 3/5. Letztes Jahr mussten diese knapp 400 Euro zurückzahlen. Dieses Jahr knapp 500 plus künftiger Vorauszahlung. Über 600 Euro gesamt im Jahr müssen nun vorausgezahlt werden. Können sie dagegen einen Einspruch einlegen?

Ehefrau (Klasse 5) geht ab September mehr arbeiten und verdient somit 100 Euro netto jeden Monat mehr. Wird die Vorauszahlung dadurch erhöht oder wirken sie den zu wenig gezahlten Steuern des Ehemanns (durch die Klasse 3) entgegen?

Vielen Dank für Ihre Antworten vorab!

Ehemann und Ehefrau haben Lohnsteuerklasse 3/5. Letztes
Jahr mußten diese knapp 400 Euro zurückzahlen. Dieses Jahr
knapp 500 plus künftiger Vorauszahlung. Über 600 Euro gesamt
im Jahr müssen nun vorausgezahlt werden. Können sie dagegen
einen Einspruch einlegen?

Ja, aber nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides. Danach ist nur Antrag auf Änderung zulässig.

Ehefrau (Klasse 5) geht ab September mehr arbeiten und
verdient somit 100 Euro netto jeden Monat mehr. Wird die
Vorauszahlung dadurch erhöht oder wirken sie den zu wenig
gezahlten Steuern des Ehemanns (durch die Klasse 3) entgegen?

Nein, die Vorauszahlung wird voraussichtlich nicht erhöht. Das Finanzamt weiß ja nichts von der Gehaltserhöhung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

es gibt keinen Grund für einen Einspruch, denn auch bei der nächsten ESt-Erklärung bzw. im Bescheid werden Nachzahkungen kommen - die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern: Steuerklassenwechsel auf 4/4.

Lia

es gibt keinen Grund für einen Einspruch,

Vielleicht weil sich die Einkommensverhältnisse gegenüber dem ESt-VZ-Bescheid geändert haben und AdV gewünscht ist? Da hätten wir einen dringenden Grund für einen Einspruch.

Ansonsten ist natürlich Antrag auf Änderung möglich, dann allerdings keine AdV.

denn auch bei der
nächsten ESt-Erklärung bzw. im Bescheid werden Nachzahlungen
kommen - die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern:
Steuerklassenwechsel auf 4/4.

Das kann man so nicht sagen, unzulässige Pauschalierung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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