Steuervorauszahlungen mindern

Hallo,
ich muss Steuern vorauszahlen, was grundsätzlich auch in Ordnung ist, allerdings bin ich mit der Höhe nicht einverstanden. In 2015 habe ich schon Steuern vorausgezahlt und dabei ca. 1 Tsd € zurück bekommen mit dem Lohnsteuerausgleich. Da sich mein Einkommen in 2016 nicht geändert hat ist das bei gleicher Höhe der Vorauszahlungen wieder zu erwarten. Ebenso für 2017 mit den festgesetzten Vorauszahlungen. Wenn ich mit die Steuerbeschiede anschaue, dann ist der Grund dafür die nicht berücksichtigen Kinderfreibeträge. Meine beiden Kinder sind 13 und 14 Jahre alt, die Kinderfreibeträge sind also auch in diesem und nächsten Jahr anzusetzen.
Meine bitte um entsprechende Anpassung der Steuervorauszahlung hat das Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden dürfen. Es kann doch aber auch nicht sein, dass ich 1 Tsd. € mehr an Steuern vorauszahlen als ich tatsächlich zahlen muss? Ich kann dabei sogar verstehen, dass für 2017 die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden, es kann schließlich immer etwas passieren, was zum Wegfall des Kinderfreibetrages führt, aber auf die Vorauszahlung am 10. Dezember braucht man meiner Meinung nach nicht bestehen. Das sind sogar ziemlich genau die 1 Tsd. €.
Wie gehe ich in dem Fall nun am Besten weiter vor?

Viele Grüße
Volker

Hallo,

meistens wird das Kindergeld anstelle des Kinderfreibetrags angesetzt.

Ggf. schriftlichen Antrag beim Finanzamt stellen, damit die Steuervorauszahlung gesenkt wird. DEn Antrag entsprechend begründen.

Gruß
RHW

Servus,

die Steuererstattung bei der Veranlagung zur Einkommensteuer (das hieß bei Arbeitnehmern vor ungefähr dreißig Jahren mal „Lohnsteuerjahresausgleich“, heute nur noch in Österreich) stammt unter jeder Garantie in dieser Höhe nicht von Kinderfreibeträgen. Die haben nämlich nur Einfluss auf ein paar Eurofünfzig Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, die Günstigerprüfung fällt bis in richtig sehr hohe Einkommensklassen zu Gunsten des Kindergeldes aus, der Kinderfreibetrag geht dann bei der Einkommensteuerveranlagung ins Leere - und dort, wo es andersrum ist, bringt der Ansatz nach Verrechnung mit dem erhaltenen Kindergeld winzige Beträge, keine Tausender.

Nimm also Deine letzten Einkommensteuerbescheide nochmal zur Hand, stelle fest, woher das Steuerguthaben in Wirklichkeit stammte, und formuliere auf dieser Basis die Begründung zu Deinem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Antrag auf Minderung der Vorauszahlung habe ich natürlich schon gestellt, wurde aber abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass bei der Berechnung der Steuervorauszahlung keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden können.
Für 2017 kann ich das auch nachvollziehen, aber 2016 ist ja im Dezember fast vorbei und das ich dort Kinderfreibeträge erhalte ist ja sicher. Wenn ich mir den Steuerbescheid 2015 und den Vorauszahlungsbescheid nebeneinander lege, dann sieht man das die einzige Differenz die Freibeträge für 2 Kinder in Höhe von jeweils 7.152,- € sind, die das zu versteuernde Einkommen dann eben um 14.304,- € mindern und das macht rund 1.000,- € Steuern aus.