Hallo,
ich muss Steuern vorauszahlen, was grundsätzlich auch in Ordnung ist, allerdings bin ich mit der Höhe nicht einverstanden. In 2015 habe ich schon Steuern vorausgezahlt und dabei ca. 1 Tsd € zurück bekommen mit dem Lohnsteuerausgleich. Da sich mein Einkommen in 2016 nicht geändert hat ist das bei gleicher Höhe der Vorauszahlungen wieder zu erwarten. Ebenso für 2017 mit den festgesetzten Vorauszahlungen. Wenn ich mit die Steuerbeschiede anschaue, dann ist der Grund dafür die nicht berücksichtigen Kinderfreibeträge. Meine beiden Kinder sind 13 und 14 Jahre alt, die Kinderfreibeträge sind also auch in diesem und nächsten Jahr anzusetzen.
Meine bitte um entsprechende Anpassung der Steuervorauszahlung hat das Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden dürfen. Es kann doch aber auch nicht sein, dass ich 1 Tsd. € mehr an Steuern vorauszahlen als ich tatsächlich zahlen muss? Ich kann dabei sogar verstehen, dass für 2017 die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt werden, es kann schließlich immer etwas passieren, was zum Wegfall des Kinderfreibetrages führt, aber auf die Vorauszahlung am 10. Dezember braucht man meiner Meinung nach nicht bestehen. Das sind sogar ziemlich genau die 1 Tsd. €.
Wie gehe ich in dem Fall nun am Besten weiter vor?
Viele Grüße
Volker