Guten Tag , habe Steuervorauszahlungen zu leisten für 2012,20131! Gebe dem Staat aber damit ein zinsfreies Darlehn , ist es nicht möglich ein Konto zu eröffnen, das Guthaben verzinst und beide Parteien , wie bei der mietkaution zugang zu ermöglichen.
Habe kein Gewerbe, privat Steuerklasse 3 und 5 !(bei fünf wurden angeblich 2010 zu wenig Lohnsteuer einbehalten , diese soll ich nun sofort für 2010 und für 2011 bezahlen und künftig Vorauszahlungen leisten !
Meine wenn nur ein teil der deutschen dieselben Leistungen erbringen soll ,mit dem Vorauszahlungen , es sind ungeahnte Beträge die da aufkommen - ist so EU zu retten ? Danke im voraus lg frank
Vorauszahlungen müssen zum angegebenen Zeitpunkt bezahlt oder vom Finanzamt (per Lastschrift) eingezogen werden. (Sonst wird es teuer). Etwas anderes kenne ich nicht.
Viele Grüße
H. Schneider
Hallo Frank,
auf so ein Konto, welches Du benötigst, kannst nur Du zugreifen. Extern kann da niemand ran.
Wenn ich Dir noch einen Tip geben darf, die Klasse 3 und 5 rentieren sich nur, wenn der 5 nicht mehr wie 800,00 Euro brutto verdient oder einen EUR 400,00 Job hat. Ich rate euch, geht beide in 4. Ihr habt dann zwar im Monat weniger in der Lohntüte aber am Ende nicht so eine große Überraschung bei der Steuererklärung.
Bei 3 und 5 ist es so, dass fast die ganze Steuerlast der 5er tragen muss und wenn der Verdienst nur durch eine Halbtagsstelle verdient wird, ist die Steuerlast zu groß. Wenn ihr dann nachzahlen müßt, verdonnert euch der Fiskus zu Vorauszahlungen.
Gruss Stressomat
Hallöchen,
Danach muss der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigen. Bei der Steuererklärung wird hingegen nicht die Pauschale, sondern es werden die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Sind die tatsächlich geleisteten Beiträge niedriger als die Vorsorgepauschale, so wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten und der Steuerzahler muss dementsprechend Lohnsteuer nachzahlen und erhält in der Regel eine Steuervorauszahlung festgesetzt.
Aufgrund dieses Mechanismus kommt es gegenwärtig verstärkt zu Vorauszahlungsbescheiden. Dennoch sollten auch diese Vorauszahlungen gründlich geprüft werden. Sind die Vorauszahlungen zu hoch oder haben sich die Einkommensverhältnisse des Ehepaares geändert, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt verlangt werden. Unter Umständen kann sich auch ein Steuerklassenwechsel der Ehepartner in die Steuerklasse IV/IV oder IV Faktor lohnen. Diese Möglichkeiten sollten im Einzelfall geprüft werden.
Steuervorrauszahlungen bei nicht gewerblichen EK
Hallo Frank, das FA legt die Vorauszahlungen auf Grundlage der Ergebnisse der abgeschlossenen Veranlagungszeiten fest. Da gibt es nichts zu rütteln. Da die Aufgabe des Fiskus die Geldeintreibung ist gibt es auch keine aufschiebende Gründe. Es kann eine Herabsetzung der Vorauszahlung beantragt werden z.B. bei Erhöhung der Ausgaben oder verlust der Einnahnen. Aber das ist schon das Äußerste. Also bleibt nur die Gewährung des zinslosen Darlehens und so schnell wie möglich die Steuererklärung abgeben.
Viel Erfolg dabei!
Hallo Frank,
ohne das ich beim FA arbeite ist es so: wer verdient soll auch Steuern zahlen. Da du für 2010 zu wenig Steuern gezahlt hast, wurden dir auch keine Zinsen in Rechnung gestellt. Die zu wenig gezahlten Steuern konntest du somit für 2010 und 2011 anders einsetzen. Mein Tipp: berechne die Steuern für 2011 und 2012 für dich hoch und mit dieser Berechnung kannst du eine Vorauszahlung vielleicht herabsetzen lassen. Die Entscheidung trägt aber das FA. Wünsch dir gutes Gelingen.
mfg Horenburg