Steuervorteil bei Ummeldung begriffen ?

Hallo liebe Experten,

es gab schon einen ähnlichen Beitrag, deshalb hier auch schon einen Teil der Lösung, aber ich wollte wissen, ob ich hier irgendetwas wichtiges übersehen habe …

Fahre aktuell einen Dienstwagen und die einfache Strecke zur Arbeit beträgt 68 km. Möchte nun meinen 1. Wohnsitz ummelden (nur noch 5 km Entfernung), aber meinen ursprünglichen Wohnsitz als 2. (?) Wohnsitz behalten.

Zuerst zu meiner Rechnung:

BLP des Fahrzeugs 43.000€

Bei 68km: 877,20€ (43.000 * 0,03% * 68km).
Steuern: SV 175,44€ (bei 20%)
LSt 307,02€ (bei 35%)
= 482,46€

Bei 5km: 64,50€ (43.000 * 0,03% * 68km)
Steuern: SV 12,90€ (bei 20%)
LSt 22,58€ (bei 35%)
= 35,48€

Differenz: 446,98€

Klar natürlich, dass ich die monatliche KM-Pauschale vom Finanzamt nicht mehr bekomme, was bei mir (glaube ich) ca. 130 - 150€ ausmachen müsste.

Differenz wären dann aber immer noch ein dickes Plus von ca. 300€/Monat.

Meine Fragen nun:

1.) Stimmen meine Berechnungen (+/- ein paar Euro)?
2.) Muss ich den neuen Wohnsitz als 1. Wohnsitz anmelden (oder ist 2. Wohnsitz auch ok für Arbeitgeber und Finanzamt) ?
3) Kann dann in der EKSt-Erklärung Heimfahrten trotzdem noch geltend machen (Stichwort Lebensmittelpunkt)?

Für eure Antworten vorab schon einmal vielen Dank !!

Michaeeeel

Hallo Michael,
da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Hallo Michaeeeel,

nach meinen Informationen musst bei einem Firmenwagen, den Du auch privat nutzt, den sogenannten Geldwerten Vorteil versteuern.

Dieser berechnet sich aus den Anschaffungskosten des Fahrzeuges. M. E. spielt es dann keine Rolle, wieviel Kilometer Du privat fährst, der Betriebsanteil muß natürlich deutlich überwiegen. Deine private Kilometerpauschale zur Arbeitsstätte entfällt dann natürlich.

Aber dies kannst Du alles im Internet finden bei Einkommensteuer - Lohnsteuer - Firmenfahrzeug - geldwerter Vorteil usw.

Oder frage einfach das FA; es gibt Dir hier die fundierten Auskünfte.

Für Deinen Arbeitgeber sollte es egal sein, wo Du wohnst. Es sein denn, es geht um die Betriebskosten ( Benzin ) für den Firmenwagen.

Meine bisherigen Dienstfahrten habe ich immer über meinen Privat - PKW abgerechnet und bin dabei gut gefahren.

Ich weiß von Kollegen, daß sie mit ihrem alten, klapprigen PKW täglich zur Arbeit fahren ( Kilometerpauschale ) und dort auf den komfortablen Firmenwagen umstiegen, um ihre Tätigkeit auszuführen.

Und da sie dann den Firmenwagen nur dienstlich nutzen, entfällt auch m. E. ein Fahrtenbuch mit der Konsequenz der detaillierten Fahrtenerfassung.

Heimfahrten sind m. E. nur zum ersten Wohnsitz möglich; aber hier spielen auch Faktoren wie Familienstand eine Rolle.

Wenn Du ungebunden bist, ist alles eine Rechenaufgabe.

Ich hatte einen Kollegen, der ist nachweisbar täglich 130 km zur Arbeit gefahren !!!

Aber mein ausdrücklicher Hinweis:

Bleibe steuerlich ehrlich !!!

Ein Steuerberater kann Dich bestimmt über Gestaltungsmöglichkeiten beraten.

Bei weiteren Informationswünschen schreibe mich direkt an oder melde Dich per Telefon.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Michaeeeel,

nach meinen Informationen musst bei einem Firmenwagen, den Du
auch privat nutzt, den sogenannten Geldwerten Vorteil
versteuern.

Ja das ist klar, ich zahle auch 1% des Bruttolistenpreises zur privaten Nutzung. Mir ging es hier wirklich nur um den Arbeitsweg, den ich definitiv mit dem Dienstwagen fahren werde. Ein Fahrtenbuch gibt es nicht und leider hab ich auch (noch) keinen Steuerberater, weshalb ich mich hier an euch gewendet habe.

Das mit Wohnsitz 1 & 2 ist seit heute auch mit meinem Arbeitgeber geklärt, d.h. ich kann die nähere Wohnung als 2. Wohnsitz anmelden und spare die Kosten für die Anfahrt zur Arbeit. Dadurch kann ich weiterhin auch beim Finanzamt Fahrten (Wochenendheimfahrten oder gar mehr) geltend machen.

Bleibt nur dir Frage offen, ob ich mich verrechnet habe oder tatsächlich mit rund 300€ mehr rechnen kann.

Gruß und schon mal danke bis hier hin !

Michaeeel

hi,

über den großen Daumen gepeilt müsste das Ergebnis stimmen. Das Finanzamt und wahrscheinlich auch der Arbeitgeber werden relativ förmlich an die Sache rangehen, daher wäre m.E. eine Ummeldung sinnvoll aber m.E. gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie müssten aber den neuen Wohnort nachweisen (Mietvertrag o.ä.) sonst wird der Lohnsteuer / Sozialversicherungsprüfer in ein paar Jahren sagen, dass Sie an Ihrem alten Wohnort weiterleben, und Ihr Arbeitgeber hat letztendlich keinen Gegenbeweis.
Zu 3. Hier käme evtl. eine doppelte Haushaltsführung in Betracht, Sie bräuchten aber tatsächlich eine zweite m.E. sogar abschließbare Wohnung am alten Wohnort und kein Zimmer bei den Eltern oder Verwandten etc.

mfg

Hallo Michaeel,

wnn Dir die Versteuerung des Firmenwagens klar ist, frage ich mich über Deine Anfragen.

Steuerberechnungen kann und will ich nicht ausführen, da diese in Zusammenhang mit dem Einkommen stehen.

Sei vorsichtig mit Deine pauschalen Berechnung „€ 300,00 mehr“; teste doch Deine Annahmen im Steuerprogrogramm „Elster“ des FA kostenlos.

Und wenn Du - noch - keinen Steuerberater hast, verspielst Du Dir eventuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Ich kann - darf - und will keine detaillierte Steuerberatung machen; für weitere Informationen mußt Du mich schon direkt anschreiben / anrufen.

Mit Deinen Eigenberechnungen sei vorsichtig; Kenntnissse über Stuersystematik kann ich bei Dir leider nicht erkennen.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Michael,

1.) die Berechnung stimmt.
2.)+3.) für den AG ist es egal, allerdings wäre es für das Finanzamt besser, den neuen Wohnsitz als Nebenwohnsitz anzumelden und Heimfahrten geltend zu machen. Dabei muß man aber nachweisen, daß der weiter entfernte Wohnsitz wirklich der Lebensmittelpunkt ist (Familie wohnt dort, Vereinstätigkeit etc.) und man muß die km nachweisen, also ehrlich angeben (oder vorher genau ausrechnen), wie oft man vom weiter entfernten WS gefahren ist und fleißig Reparaturrechnungen (wo km-Stand vermerkt wird) sammeln.

Viele Grüße,
C.

Hallo an alle …

vielen Dank für alle Tipps !! Ich wollte es ja nicht auf den Cent genau und komme mit den Hinweisen wirklich gut weiter ! Es läuft auch alles sauber, also „alleinige 1. Wohnung“, KM Angabe stimmen exakt, Mietvertrag „gemeinsame neue (2.) Wohnung“ liegt vor und ich werd auch brav und ehrlich sein :wink:

Danke nochmal ! Eine wirklich gute Seite hier !

Gruß Micha

Hallo Michael,

zu 1.) das hängt vom Bruttoarbeitslohn ab. Aber ich denke schon.

zu 2.) Für das Amt zählt der nächstgelgende Wohnsitz - auch wenn es der Nebenwohnsitz ist.

zu 3.) Wo ist denn der Lebensmittelpunkt? Bei Alleinstehenden sehr schwierig zu beweisen. Bei Eheleuten, dort wo die Familie wohnt.

Gruß