Ich habe eine Frage bezüglich des Steuervorteils beim Wohnungskauf. Wenn man ein Immobilienobjekt kauft, besser als Einzelperson oder Ehepaar bei der Steuererklärung? Das muss auch beim Notartermin geklärt werden, ob man als alleiniger Eigentümer oder zusammen mit meiner Frau?
Hallo, da bin ich jetzt gerade überfragt, aber wenn Du deine Steuererklärung selber machst zum Beispiel mit WISO-Sparbuch, könntest du dir 2 Fälle anlegen einmal zusammenveranlagt und einmal wenn Du die Wohnung kaufst.
Das ist die einfachste Methode um es herauszufinden. Ein Steuerberater kostet einiges mehr, für das gleiche Ergebnis.
Generell gefragt, was macht ihr bei einer evtl. Trennung?
habt Ihr das offen diskutiert?
Mein Tipp: Steuerprogramm kaufen und ausprobieren…
Das ist ja ein super Tipp, mit so einem Program die ganze Steuererklärung zu machen. Die Frage ist, ob es günstiger wäre zusammen mit meiner Frau die Wohnung als Eingentürmer in das Grundbuch zu stehen, oder nicht. Also die Wohnung kaufen wir mit Hilfe meiner Eltern ohne Kredit. Ist es steuerlich ungünstig? Was meinst Du, Michael?
Also aus Steuerlicher Sicht ist es besser Zinsen zu zahlen, weil die das zu versteuerde Einkommen mmindern.
Aus Eigenkapital sicht ist es besser, kein Schulden zu haben. Wobei man das ausrechnen müsste.
Die Frage lautet:
Wo bringt das Eigenkapital mehr Ertrag?
Aber zu deiner Frage, wegen des Grundbuches.
Hier ist nur die Aufteilung der Jährlichn Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer steuerlich relevant. Da ihr zusammen veranlagt seid muß derjenige mit den höheren Einkommen und der evtl „schlechteren“ Steuerklasse die höheren Ausgaben haben.
Aber wir reden hier von 100-400€ Grundsteuer im Jahr. die machen keine tausend € erstattung aus
Und Ausserdem ist die Frage, ob ihr auch manchmal vermieten wollt.Die Abschreibung kann nur im Falle einer Vermietung gemacht werden.
Dann muß das Objekt genau erfasst werden.
Ansonsten gibt man auser Grundsteuer , Handwerkerrechnungen, und Nebenkosten nichts an.
Bei einer Wohnungsbauprämie o.ä. spielt es steuerlich keine Rolle wer die beantragt.
eigen genutzte Immobilien haben keinen Steueranteil, es sei denn, der eine Partner ist selbständig und kann ein Zimmer als Büro untervermieten.
Nur vermietbare Objekte können steuerlich geltend gemacht werden. Hier können die Einnahmen (Miete) mit den Aufwänden (z.B. Zinsen, sonstige Aufwände) gegeneinander verrechnet werden. Ein Verlust kann steuermindernd angesetzt werden.
Ob dies besser für eine Person oder das Paar ist, muss ein Steuerberater klären.
Wenn ihr sie zusammen kauft, gehört sie beiden und beide tragen die Belastung. Steuerlich wirkt sich das nur für den aus, der sie kauft: also Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc. Interessant ist die Frage eigentlich dann, wer die Wohnung finanziert. Wenn beide finanzieren, sollten auch beide im Grundbuch stehen. VG