Steuervorteil durch Abfindung?

Hallo zusammen,

kann man es als generell richtig ansehen, dass eine Abfindung in Höhe von x Euro für normale Angestellte immer vorteilhaft gegenüber einer Gehaltszahlung desselben Betrages ist (als Maß für die Vorteilhaftigkeit würde ich den daraus resultierenden Nettoverdienst heranziehen)?
Oder gibt es Konstellationen, in denen dies nicht wahr ist?

Als Beispiel könnte der Arbeitnehmer z.B. vor die Wahl gestellt werden: Gehalt x und Freistellung für ein Monat oder Aufhebungsvertrag und Abfindung in Höhe von x?
Auswirkungen auf Arbeitlosengeld etc. sollten nicht berücksichtigt werden.

Könnte man in einer derartigen Beispielsituation eine generelle Empfehlung aussprechen, welche Option gewählt werden sollte?

Danke für Infos & Grüße

Könnte man in einer derartigen Beispielsituation eine
generelle Empfehlung aussprechen, welche Option gewählt werden
sollte?

Nein, nicht generell.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke für die schnelle Antwort.

M.W. wird die Abfindung ja mit der Fünftelregel besteuert, die dazu führen sollte, dass die Steuerlast für die Abfindung sinkt.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Arbeitnehmer, Single ohne Kinder, gesetzlich versichert, kirchensteuerpflichtig, Jahreseinkommen um die 50000 zzgl. Abfindung oder Monatsgehalt i.H. von 4000, ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, keine Freibeträge. Also der „einfachste“ Fall.

Was wären denn in so einer Situation klassische Faktoren von denen die Vorteilhaftigkeit abhängt? Gibt es da eine „magische Grenze“ oder wie sollte man denn diese Fragestellung angehen?

Danke für Tipps

Hi,

es könnte sein, dass hier noch andere Faktoren als nur die Steuer eine Rolle spielen:

M. E. zahlt der AG bei Gehalt+Freistellung weiter seinen Anteil Krankenaksse und sonstigen Sozialversicherungen.

Außerdem lässt sich in diesem Fall eher eine für das Zeignis günstige Version (Kündigung durch den AN statt Trennung im gegenseitigen Einvernehmen oder Schlimmeres) erreichen.

Und falls die Firma nahe an einer Insolvenz steht, könnte Gehalt sicherer sein als Abfindung.

Gruß JK

Hallo,

die Fünftelregelung klappt u.a. nur, wenn der Betrag deutlich höher ist als die regelmäßigen Einkünfte. Es bringt also nichts, das normale Gehalt einfach umzudeklarieren.

Oder ist gemeint, Abfindung statt x Monatseinkommen ? Das war so nicht zu lesen.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer, danke für deine Antwort.

Es war gemeint Abfindung statt Monatslohn.

Der Mitarbeiter würde ein Monat früher ausscheiden und für das entgangenen Gehalt eine Abfidung in Höhe eines Monatslohns erhalten.