Hallo,
wäre es steuerlich ein Vorteil statt 6 Monate volles Gehalt dann 12 Monate halbes Gehalt zu bekommen?
Oder wirkt sich das auf die Abgaben nicht aus? Monatlich sind die Abgaben bei einer Streckung geringer…
Danke und viele Grüße
Hallo,
wäre es steuerlich ein Vorteil statt 6 Monate volles Gehalt dann 12 Monate halbes Gehalt zu bekommen?
Oder wirkt sich das auf die Abgaben nicht aus? Monatlich sind die Abgaben bei einer Streckung geringer…
Danke und viele Grüße
zumindest nicht bei Einkommensteuer
Hi !
Ich gehe mal davon aus, dass sowohl der 6 Monats-Zeitraum, als auch der 12-Monats-Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres und nicht nur innerhalb eines Zeitjahres liegen.
In diesem Fall wäre es aus einkommensteuerlicher Sicht vollkommen unerheblich, wie die Einnahmen verteilt sind, da im Rahmen der Einkommensteuer immer die Bezüge des gesamten Jahres anzusetzen sind und die wären ja in beiden Alternativen gleich.
Ob es möglicherweise für außersteuerliche Zwecke (Banken, Vermieter, Ämter, …) Vor-/Nachteile geben kann, wenn man Gehaltsabrechnungen mit höheren/niedrigen Werten vorlegen kann, muss jeder für sich selbst festlegen.
BARUL76