Hallo liebe W-W-W-Gemeinde,
Angenommen in Monat Oktober werden 187,75 Stunden gearbeitet, davon sind 162,75 Sollstunden, also 25 Überstunden. Im November werden 205,5 Stunden gearbeitet, davon sind 170,5 Sollstunden, also 35 Überstunden.
Wenn jetzt die 25 Überstunden nicht auf der Oktoberrechnung stehen, also nur 162,75 Stunden ausbezahlt werden, aber im November die 170,5 Sollstunden + 25 Oktoberstunden = 195,5 ausbezahlte Stunden, und im Dezember dann die Sollstunden + 35 Novemberstunden gezahlt werden, schafft sich ein ArbeitGEBER dann einen Steuervorteil?
Ich will damit nicht sagen, dass ich das so handhabe, oder vorhabe dies zu tun, aber mir ist da etwas zu Ohren gekommen. Außerdem bin ich ArbeitNEHMER, nicht ArbeitGEBER.
Schon mal besten Dank im Voraus.
Greetz Riggie! =)