Hallo, wie verhält sich folgende Situation: Eltern möchten einen Wald (Betriebsvermögen) an eines von mehreren Kindern (kein Landwirt) übergeben. Dabei soll es steuerlich vorteilhaft sein, wenn der Wald nicht geschenkt, sondern verkauft wird. Abgesehen von der Kaufsumme - für wen ist so ein Konstrukt von Vorteil (Eltern oder Kind)? Und führt das zu Nachteilen für den anderen Part?
Hallo,
Bei diesen Angaben ist dringend eine Beratung bei einem Steuerberater zu empfehlen. Wenn man sich hier auf Laienauskünfte verlässt und nicht die gesamte Situation beider Parteien auf den Tisch gelegt werden kann so ein „Steuersparmodell“ schnell nach hinten losgehen. Gerade der Übergang von Betriebsvermögen in Privatvermögen kann Haken und Ösen haben. Die (möglicherweise) paar hundert Euro für die Beratung sind gut angelegtes Geld.
Nebenbei - und weil sowieso ein Notar bei den Grundstückgeschäften bemüht werden muss - ist auch dort ein Beratungsgespräch angebracht. Hier wären mögliche Veräusserungsgenehmigungen und Vorkaufsrechte ein Gesprächsthema. Es kann sein, dass sich das dann auf einen möglichen „Kaufpreis“ auswirkt.
Gruß
Jörg Zabel
Moin,
es nützt nichts, alle paar Wochen die selbe Frage in anderer Verpackung rauszuhauen. Du hast schon sehr gute Antworten bekommen.
Ich bin ganz bei Jörg, nimm ein paar Euro in die Hand und gehe zu einem Steuerberater, der sich mit Landwirtschaft auskennt. Wenn du dich auf eine anonyme Internetgemeinde verlässt, die ja auch den kompletten Hintergrund nicht kennt, kannst du dein Geld auch verbrennen, das wärmt wenigstens die Hände.
Data
Bitte? So eine Frage habe ich noch nie gestellt.
Danke für den Tipp mit dem Steuerberater. Ich stelle diese Frage allerdings für jemand anderen. Daher kommt der Steuerberater an der Stelle für mich nicht infrage.
Danke für den Tipp. Mir geht es allerdings wirklich nur um die Frage, und ich stelle sie für eine dritte Person.
Meine Vermutung wäre ja, dass eine Schenkung für den Erwerber steuerlich von Vorteil wäre (weniger Einnahmen), und für den Veräußerer eher von Nachteil (mehr Einnahmen). Aber ich werde es mal so weitergeben.
Hallo,
Vermuten kann man viel.
Und glaub mir, da haben schon ganz Andere vermutet, haben den Vermutungen nachgegeben und sind anschliessend gründlich auf die Nase gefallen.
Wenn ich „Betriebsvermögen“ und „Verkauf“ oder „Schenkung“ höre oder lese, dann ist ein guter fachlicher Rat ganz dringend nötig. Ich selbst traue mir da keine „heissen Tipps“ zu.
Gruß
Jörg Zabel
Das kann so pauschal sowieso keiner beantworten. Im Idealfall gestaltet man das so, dass der Vorteil in Summe am größten ist. Kinder haben ja zum Bleistift bei der Schenkung einen Freibetrag von 400.000€. Da ist schonmal eine Menge Holz. Und Eltern sind ja zwei Leute also 2x 400.000€. Ist der Wald überhaupt soviel wert? Stellt sich also die Frage für den Erwerber überhaupt?
Wahrscheinlich nicht. Die Frage ist also tatsächlich eher, zu welchen Einnahmeeffekten die Übertragung beim Betrieb bzw. letztlich bei den Eltern führt, wobei bei Land- und Forstwirtschaftens sowieso wieder alles anders ist. Bei der optimalen Gestaltung kann da nicht nur das Wie, sondern auch das Wann eine entscheidende Rolle spielen.
Kann also sein, dass die Antwort dieses Jahr anders ausfällt als nächstes Jahr. Kann auch sein, dass ein dritter Weg besser ist. Sowas sollte ein Steuerberater hinbekommen. Denn genau dafür sind die ja da und nicht etwa nur fürs Ausfüllen der Steuererklärung.
Hallo T1000etc.,
das hier
ist in dieser Pauschalität nicht richtig.
Ein Verkauf kann die Einkommensteuerlast für die Eltern tatsächlich im Vergleich zur Schenkung reduzieren. Wie kommt das?
In der gegebenen Konstellation müssen bei der Schenkung auf jeden Fall die „stillen Reserven aufgedeckt werden“, d.h. der Unterschied zwischen Verkehrswert des Waldstücks und dem viel niedrigeren Buchwert, mit dem es im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen geführt wird, der Einkommensteuer unterworfen werden.
Wenn das Waldstück schon sehr lange im Familienbesitz ist und die Eltern nicht bilanzieren, wird ersatzweise für den Buchwert das Achtfache der Ertragsmeßzahl (Vorsicht beim Rechnen, das ist ein Wert in Deutscher Mark / DM!) herangezogen. Dieser Wert liegt in der Regel weit unter dem Verkehrswert.
Durch Verkauf kann man diesen Entnahmegewinn ein wenig drücken, indem man einen Kaufpreis vereinbart, der an der unteren Schmerzgrenze vom Verkehrswert abweicht. Das geht beim Schenken nicht, weil dort immer der Verkehrswert herangezogen wird, um den Entnahmegewinn zu ermitteln.
Wenn Das Waldstück erst vor nicht allzu langer Zeit angeschafft wurde, sieht das ganz anders aus - dann ist der Buchwert so hoch wie die Anschaffungskosten (ggf. gemindert in Abhängigkeit von erfolgtem Einschlag), andererseits kann man den Verkehrswert nicht willkürlich senken, weil der Preis, zu dem diese konkrete Parzelle gekauft worden ist, ja auch dem Gutachterausschuss bekannt ist.
Schöne Grüße
MM