bei folgender Situation sind mir die steuerlichen Verstrickungen noch nicht ganz klar:
Geschäftsführer Hans der X AG verdient jährlich EUR 100k. Diese werden als Gehalt (=Ausgaben) bei der X AG gebucht und der Y GmbH, die zu 100% Hans gehört, ausgezahlt.
Hans kann sich nun einen Teil, sagen wir EUR 70k, als Dividende auszahlen zum Abgeltungssteuersatz von 25%.
Bei höheren Beträgen kann sich dieser „niedrige“ Abgeltungssteuersatz richtig lohnen. Da fragt man sich aber, wie viel von den 100k auch in der Y GmbH nach Steuern ankommen.
-> Wie kommt das Schachtelprivileg hier zur Anwendung und welche Steuern werden fällig?
Ich freue mich auf Eure Antworten und Danke im Voraus!
Geschäftsführer Hans der X AG verdient jährlich EUR 100k.
Diese werden als Gehalt (=Ausgaben) bei der X AG gebucht und
der Y GmbH, die zu 100% Hans gehört, ausgezahlt.
Wieso denn das?
Hans kann sich nun einen Teil, sagen wir EUR 70k, als
Dividende auszahlen zum Abgeltungssteuersatz von 25%.
Aha. Ist aber Unsinn. Die als „Gehalt“ statt an den GF gezahlten Ausgaben sind in Höhe des Nettos (nach Abzug von LSt, SolZ und ggf. KiSt) steuerfreie Einlage in der Y-GmbH.
Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde die Gestaltung nicht allein den Vorteil des niedrigen Abgeltungssteuersatzes (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) genießen, sondern könnte nur das bereits versteuerte Einkommen der Y-GmbH ausschütten. Also nicht den vollen Gewinn der erwähnten 100.000 Euro (wenn die LSt usw. mal weggelassen wird). Denn vom GmbH-Einkommen gehen noch 15% KSt, darauf der SolZ und die GewSt weg, das wären rund 30% - einfach futsch.
Bei höheren Beträgen kann sich dieser „niedrige“
Abgeltungssteuersatz richtig lohnen. Da fragt man sich aber,
wie viel von den 100k auch in der Y GmbH nach Steuern
ankommen.
Grob geschätzt kann man bei Ausschüttung an natürliche Person mit 50% Steuern rechnen.
Die Y GmbH ist Geschäftsführer der A AG und hält 100% der Anteile an der A AG. Die Y GmbH dient Hans zur privaten Vermögensanlage.
Das Ziel von Hans ist überschüssiges Einkommen, welches nicht für den Lebensunterhalt benötigt wird, in der GmbH zu lassen und zu investieren. Der Steuerstundungseffekt würde dies in der GmbH begünstigen.
Wäre ebenfalls Lohnsteuer geschuldet, wenn das Gehalt ein Prozentsatz des Gewinns der AG ist?
Wäre nicht bei der Auszahlung an die GmbH nur die KSt. geschuldet und die Gewerbesteuer entfällt? Sofern nicht, welche Kriterien muss eine solche Ausschüttung erfüllen, damit das Schachtelprivileg greift?
Wäre ebenfalls Lohnsteuer geschuldet, wenn das Gehalt ein
Prozentsatz des Gewinns der AG ist?
Die GmbH stellt der AG einfach eine Rechnung für die Geschäftsführung.
Bei der AG -Betriebsausgabe und Betriebseinnahme bei der GmbH.
Wäre nicht bei der Auszahlung an die GmbH nur die KSt.
geschuldet und die Gewerbesteuer entfällt?
Ja!
Die Ausschüttung ist bei der GmbH zu 95% steuerfrei. Durch das Schachtelprivileg werden dann die restl. 5% gewerbesteuerfrei gestellt.KSt und SolZ fallen aber noch immer auf diese 5% an deswegen wäre es m.E. schlauer eine Organschaft zu gründen, damit die GmbH die 5% nicht noch einmal versteuern muss.