Steuervorteile bei Innergemeinschaftliche Lieferung

Habe folgende Frage:
Inwiefern könnte es für einen Lieferanten in der EU einen Steuerlichenvorteil für eine Lieferung nach Deutschland geben?

Hintergrund: Ein Lieferant kann lt. eigener Aussage Waren nach Deutschland günstiger verkaufen, als wie an die Tochtergesellschaft im gleichen Land (23% Mehrwertsteuer, es gibt keinen Frachtvorteil), er gibt hier die Mehrwertsteuer als Grund an.

Hallo!

Der Kunde tritt mit einer USt-Identnummer auf? Die Lieferung ist dann (wenn keine Besonderheiten vorliegen) als innergemeinschaftliche Lieferung für den Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit, wird aber im Gegenzug vom Kunden in Deutschland versteuert. Die Umsatzsteuer fällt im Zielland an. Falls der Kunde die Vorsteuer nicht abziehen kann, profitiert er ggf. von der geringeren Umsatzsteuer (19 % statt 23 %), allerdings wird in den meisten Fällen der Vorsteuerabzug geltend gemacht und somit bleibt es bei +/- 0.

Schöne Grüße!

Danke für deine Antwort, der Kunde also in diesem Fall wir in Deutschland, treten natürlich mit UStID auf.

Die Frage bezieht sich aber auf den Vorteil des Lieferanten, wenn er aus Polen nach Deutschland liefert. Er kann hier günstiger anbieten als wie bei einer Lieferung Polen zu Polen. Wo liegt hier sein Vorteil?

Er hat daraus keinen Vorteil, die Umsatzsteuer ist für ihn ein durchlaufender Posten, wirtschaftlich bleibt es bei +/- 0.

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Wenn aber die Versteuerung der Ware im Zielland ist erfolgt, könnte der Lieferant doch, wenn er nur auf Export spezialisiert ist, einen Vorsteuerüberhang erzeugen oder nicht, da er keine Umsatzsteuer hat? Hieraus hätte er dann einen Vorteil gegenüber dem Finanzamt oder sehe ich das falsch?

Das ist doch völlig egal, denn er bekommt die Vorsteuer so oder so erstattet. Umsatzsteuer und Vorsteuer bleiben durchlaufende Posten und bringen ihm weder Vor- noch Nachteil, soweit er unternehmerische Kunden beliefert.

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Ja genau das ist der Punkt. Den Vorsteuerüberhang bekommt er vom Finanzamt erstattet, sollte er aber mehr Umsatzsteuer gezahlt haben ist es eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Wenn er aber doch nur exportiert hat er immer mehr Vorsteuern, also dann doch einen Vorteil.

Habe in einem Finanzforum woanders jetzt noch Antworten hierzu gefunden. Google -> Vorsteuerüberhang Export

Diese bestätigten meinen Annahmen.

Nein, das verstehst du falsch.

Wenn er einen inländischen Kunden für 200 € beliefert und dafür 100 € inländische Vorleistungen bezieht,

dann rechnet er ab: 200 € + 23 % USt = 246 €

Den Bezug der Vorleistungen rechnet sein Lieferant ab: 100 € + 23 % USt = 123 €

Jetzt meldet er seine Umsatzsteuer an und führ an das Finanzamt ab:

46 € USt abzgl. 23 € Vorsteuer = 23 €

In der Kasse verbleiben bei ihm: 246 € - 123 € Vorleistung - 23 € aus der Umsatzsteuervoranmeldung = 100 €.

Wenn er einen deutschen Kunden beliefert, rechnet er ab: 200 € steuerfrei, da innergemeinschaftliche Lieferung.

Er bezahlt trotzdem für seine Vorleistung 100 € zzgl. 23 % USt = 123 €

Er lässt sich 23 € Vorsteuer erstatten.

In der Kasse hat er 200 € abzgl. 123 € zzgl. 23 € Vorsteuererstattung = 100 €.

Du siehst, es bleibt +/- 0

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