Der Vater von YX hat durch Lungenkrebs einen Behindertenausweiß mit 100%. Nun will YX die Steuervorteile seines Vaters beim Finanzamt für sich geltend machen, da der Vater diese Steuervorteile auf den Sohn „überschreiben“ kann.
Stimmt das?
Wo steht das?
Hallo,
eine Übertragung von Steuervorteilen (Pauschbeträge) von Behinderten von Eltern auf Kindern ist nicht bekannt. Nur die Übertragung von Kindern (kinderegeldberechtigte) auf Eltern.
Allerdings gibt es da noch die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, die dem Sohn durch die Behinderung des Vaters entstehen. Hier gibt es auch alternativ den steuerlichen Pauschbetrag für die Pflege des Vaters. Vgl. §§ 33, 33b EStG
Gruß Woko