Vergleich Steuerbelastung EÜR vs. Bilanz
Hi !
Richtig ist, dass im Rahmen einer EÜR keine Warenbestände am Jahresende erfasst werden. Mittels geschickter Planung kann man so zumindest in EINEM Jahr Ertragsteuern sparen. Bedenken muss man dabei allerdings:
- die angeschaffte Ware muss bezahlt werden
- die angeschaffte Ware wird im nächsten Jahr verbraucht werden.
Vereinfachtes Beispiel, ohne Umsatzsteuer und gewerbesteuerliche Besonderheiten:
Nehmen wir also mal an, am 20.12.2008 fällt uns auf, dass wir bisher einen Gewinn von € 50.000 haben. Wir kaufen nun noch im Jahr 2008 Ware für € 50.000,00 und bezahlen diese auch. Im Jahr 2008 haben wir somit einen Gewinn von € 0,00 und es fallen keine Ertragsteuern an.
Nehmen wir weiter an, im Jahr 2009 müssen wir keine Ware mehr einkaufen, unsere gesamte Ware aber verkaufen wir für € 100.000,00. Mangels Kosten haben wir dann im Jahr 2009 einen Gewinn von € 100.000,00 zu versteuern. Bei einem Steuersatz von durchscnittlich 34% (ohne: SolZ + „Reichensteuer“ + Gewerbesteuerüberhang) sind als Ertragsteuer etwa € 34.000,00 zu zahlen.
Schaut man sich nun die Steuerbelastung nur für das Jahr 2008 an, stellt man fest, dass eine EÜR zur Senkung der Steuerlast sehr gut geeignet ist. Für das Jahr 2009 sieht es dann natürlich nicht mehr so rosig aus.
Im Rahmen eine Bilanz hätten sich im Jahr 2008 ein Gewinn von € 50.000,00 und auch im Jahr 2009 ein Gewinn von € 50.000,00 (Einnahmen € 100.000,00 ./. Bestandsveränderung € 50.000,00) ergeben. In beiden Jahren wären an Ertragsteuern durchschnittlich 26% (ohne: SolZ + „Reichensteuer“ + Gewerbesteuerüberhang) also insgesamt nur € 26.000,00 zu zahlen gewesen.
Durch die Bilanz hätte sich also in diesem stark vereinfachten Beispiel eine Minderung der Einkommensteuer um rund € 8.000,00 ergeben.
Bei der Gewerbesteuer würde die Schere auch noch mal sehr weit auseinanderklaffen, da im Jahr 2008 bei der EÜR der Freibetrag nicht ausgeschöpft würde. Während also im Rahmen der EÜR im Jahr 2009 € 75.500,00 (€ 100.000,00 ./. € 24.500,00) der Gewerbesteuer unterliegen, würden bei einer Bilanz nur € 51.000,00 (2 x € 50.000,00 ./. 2 x € 24.500,00) unter die Gewerbesteuer fallen.
mfg
BARUL76
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