Steuervorteile für Autoren?

Guten Tag,
ein Freund und ich (beide Studenten) haben angefangen ein Sachbuch zu schreiben. Nun müssen wir, um diverse Interviews zu führen, quer durch die Republik und ins benachbarte Ausland fahren. Können wir diese Kosten in irgendeiner Art absetzen? Ich weiß nicht genau wo ich schauen soll, da wir ja im Moment nur drauf los schreiben, aber noch nicht sicher ist ob das fertige Werk je verlegt wird. Also ist es ja im Moment mehr ein Hobby als ein Beruf, da ja keine sicheren Einnahmen zu erwarten sind.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Beste Grüße,
Patrick

Hallo Patrick,

zu steuerlichen Dingen kann ich Euch leider nicht helfen.
aber wenn das Buch resp. Manuskript fertig ist, kann ich Euch gerne weiterhelfen, was die Verlagssuche angeht.

ich würde bei w-w-w mal die Steuerberater anschreiben. die kennen doch alle Tricks.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und vor allem viel Spaß!!

viele Grüße, Katja

Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber solange es sich hier um ein Hobby handelt, ihr also nicht haupt- oder nebenberuflich als Autoren arbeitet (und auch veröffentlicht), dürfte es schwierig werden, die Reisekosten beim Finanzamt geltend zu machen. Anders sähe es aus, wenn ihr bereits einen Verlagsvertrag in der Tasche hättet. Informiert euch aber lieber noch einmal bei einem Steuerberater. Der kann euch sicher weiterhelfen.

Hallo Patrick,

dem Grunde nach führt schriftstellerische Tätigkeit zu Einkünften aus selbständiger Arbeit. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit sind Betriebseinnahmen. Analog sind alle Ausgaben, die durch die Tätigkeit veranlasst sind, Betriebsausgaben. Dazu gehören auch Reisekosten. Von Beginn an muss allerdings eines feststehen: man muss die Absicht haben, auf Dauer Gewinn zu erzielen. Kann dies nicht irgendwann durch entsprechende Einnahmen nachgewiesen werden, liegt u. U. sogenannte Liebhaberei vor. Liebhaberei-Einkünfte sind nicht steuerrelevant, d. h. , Verluste können bei Vorliegen dieser Konstellation steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Annahme von Liebhaberei-Einkünften kann dazu führen, dass bereits berücksichtigte Verluste rückwirkend bis zur Ferstsetzungsverjährung wieder aberkannt werden. Fazit. es darf auf Dauer kein Hobby vorliegen, sondern muss in absehbarer Zeit in eine ernsthafte berufliche Tätigkeit münden.

Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich machen. Ansonsten gerne noch einmal nachfragen!

Gruß
Wolfgang

I

Hallo Patrick!
Bei einer solchen Frage kann dir ein Steuerexperte hoffentlich mehr dazu sagen. Ich selbst wollte mal Fahrtkosten absetzen, die ich hatte, als ich ein Wochenendausflug mit einer Lesung verbunden habe. Ich kannte sogar jemanden, der beim Finanzamt arbeitete und sie sagte mir, dass das nicht geht. Soviel die offizielle Meinung dazu. Ich habe die FAhrt aber dennoch als Werbekosten abgesetzt und es wurde nichts bemaengelt. Ich kann aber nicht sagen, ob der Verzicht der Absetzung einen Unterschied gemacht haette.
Ihr solltet auf keinen Fall damit rechnen, es absetzen zu koennen!

Hoffe, es hilft dir weiter!
LG,Esther

Hallo,

soweit ich weiß, kann man diese Kosten erst geltend machen, wenn man als Autor auch Einkünfte hat, also sobald ihr einen Verlag gefunden habt, der euer Buch rausbringt. Ihr könnt dann eventuell rückwirkend Spesen verlangen und/oder auch entsprechende Pauschalen von der Steuer abziehen. Fahrtkosten kann man dann, soviel ich weiß, ganz abziehen, Verpflegung nur nach festen Sätzen. Auf jeden Fall lohnt es sich, alle Belege aufzuheben.

Grundsätzlich muss ich allerdings sagen, dass eure Frage von einem Steuerexperten besser beantwortet werden kann als von mir. Ich gebe meine Belege auch nur beim Steuerberater ab und tue, was er sagt.

Gruß

Irene

Hallo Patrick,

ich bin keine Steuerexpertin. Aber grundsätzlich kann man Rechercheaufwendungen natürlich absetzen - und zwar als Werbe- bzw. Reisekosten.
Viele Grüße
Heide