Steuerzahlungen eines GmbH-Gesellschafters

Hallo zusammen,

mich hätte interessiert wie die Einkünfte, die aus einer Beteiligung an einer GmbH (Gesellschafter) resultieren, zu versteuern sind? Ist die Steuer umsatz- oder gewinnbezogen?
Es handelt sich dabei um eine Beteiligung von z.B. 25%.

Vielen Dank,
Barbara

Leider kann ich dazu gar nichts sagen. Evtl. auf „steuernetz.de“ nachlesen oder am besten bei einem Steuerberater nachfragen.
MfG
Lise

Hallo und guten Tag,
hier kann ich leider nicht weiter helfen.
Gruß
Max

Hallo Barbara,

da ich kein Steuerexperte bin, kann ich Ihnen darauf leider keine Antwort geben.

Bitte wenden Sie sich an einen Steuerfachmann.

Danke für Ihre Anfrage.

Gruss
Die Tante

Hallo,

da bin ich mir leider nicht sicher. Sorry

Hallo Barbara,

die Steuer, die Sie aus einer Beteiligung an einer GmbH
zahlen, ist immer gewinnbezogen, niemals umsatzbezogen.
Ich nehme an, Sie halten die Beteiligung von 25 % als Privatperson in Ihrem Privatvermögen.
Es fällt dann bei Gewinnausschüttungen der GmbH an Sie
eine Abgeltungssteuer von 25 % des ausgeschütteten Gewinns zzgl. 5,5 % SolZ auf die 25 % an.
Bei Veräusserung der Beteiligung fällt auf den Gewinn aus der Veräusserung der Beteiligung (Veräusserungspreis ./. Veräusserungskosten ./. Anschaffungskosten) Einkommensteuer an, die sich nach Ihrem individuellen Steuersatz richtet.
Sofern die GmbH nichts an Sie ausschüttet, versteuert die GmbH ihren Gewinn lediglich selbst und Sie haben mangels Ausschüttung nichts zu versteuern also keine Einkünfte.

MfG

Leider kann ich bei diesem Problem nicht weiterhelfen. Tut mir Leid. Beste Grüße. PB

Hallo,

Die GmbH besteuert Ihre Umsätze mit USt ganz normal und die Gewinne mit KSt und GewSt mit ca. 32-33 %.

Der Beteiligte besteuert nur die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) Diese werden grundsätzlich mit 25 % Abgeltungssteuer belastet, können aber bei Dir auf Antrag auch individuell besteuert werden. Diese fließen dann mit 60 % in deine Einkommensteuererklärung ein. Der Steuersatz hängt dann von deinen Einkünften insgesamt individuell ab.

Beispiel: Gewinn GmbH 100
Steuer GmbH -32
Restgewinn nach Steuer = 68
Gewinnausschüttung an Dich Anteilig 25 % = 17
Abgeltungssteuer 25 % von 17 = 4,25
Auszahlung 12,75

Leider habe ich davon keine Ahnung…

Sorry

Hallo
Entschuldigung für die späte Antwort. Ich hoffe, sie ist dennoch hilfreich :smile:

Ich hoffe ich verstehe die Frage richtig. Also prinzipiell sind Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des §20 EStG zu behandeln. In der Steuer würden Sie das in der Anlage KAP angeben. Die Höhe der Beteiligung mach hier meines Wissens nach keinen Unterschied. Die Beteiligung ist mit einer Gewinnausschüttung gleichzusetzen, wobei die GmbH im Voraus (also vor Ausschüttung) 25% Kapitalertragssteuer und und 5,5% Soli abzieht und abführt. Somit wäre die Steuerzahlung abgegolten. Aber ich bin im Kap-Bereich sehr unsicher und hoffe sie erhalten hierauf noch eine zweite Meinung :smile:

Beste Grüße

Dies kann ich nicht beantworten