mich hätte interessiert wie die Einkünfte, die aus einer Beteiligung an einer GmbH (Gesellschafter) resultieren, zu versteuern sind? Ist die Steuer umsatz- oder gewinnbezogen?
Es handelt sich dabei um eine Beteiligung von z.B. 25%.
die Steuer, die Sie aus einer Beteiligung an einer GmbH
zahlen, ist immer gewinnbezogen, niemals umsatzbezogen.
Ich nehme an, Sie halten die Beteiligung von 25 % als Privatperson in Ihrem Privatvermögen.
Es fällt dann bei Gewinnausschüttungen der GmbH an Sie
eine Abgeltungssteuer von 25 % des ausgeschütteten Gewinns zzgl. 5,5 % SolZ auf die 25 % an.
Bei Veräusserung der Beteiligung fällt auf den Gewinn aus der Veräusserung der Beteiligung (Veräusserungspreis ./. Veräusserungskosten ./. Anschaffungskosten) Einkommensteuer an, die sich nach Ihrem individuellen Steuersatz richtet.
Sofern die GmbH nichts an Sie ausschüttet, versteuert die GmbH ihren Gewinn lediglich selbst und Sie haben mangels Ausschüttung nichts zu versteuern also keine Einkünfte.
Die GmbH besteuert Ihre Umsätze mit USt ganz normal und die Gewinne mit KSt und GewSt mit ca. 32-33 %.
Der Beteiligte besteuert nur die ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) Diese werden grundsätzlich mit 25 % Abgeltungssteuer belastet, können aber bei Dir auf Antrag auch individuell besteuert werden. Diese fließen dann mit 60 % in deine Einkommensteuererklärung ein. Der Steuersatz hängt dann von deinen Einkünften insgesamt individuell ab.
Beispiel: Gewinn GmbH 100
Steuer GmbH -32
Restgewinn nach Steuer = 68
Gewinnausschüttung an Dich Anteilig 25 % = 17
Abgeltungssteuer 25 % von 17 = 4,25
Auszahlung 12,75
Hallo
Entschuldigung für die späte Antwort. Ich hoffe, sie ist dennoch hilfreich
Ich hoffe ich verstehe die Frage richtig. Also prinzipiell sind Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des §20 EStG zu behandeln. In der Steuer würden Sie das in der Anlage KAP angeben. Die Höhe der Beteiligung mach hier meines Wissens nach keinen Unterschied. Die Beteiligung ist mit einer Gewinnausschüttung gleichzusetzen, wobei die GmbH im Voraus (also vor Ausschüttung) 25% Kapitalertragssteuer und und 5,5% Soli abzieht und abführt. Somit wäre die Steuerzahlung abgegolten. Aber ich bin im Kap-Bereich sehr unsicher und hoffe sie erhalten hierauf noch eine zweite Meinung