Steur auf kapitalbildende LV?

Hallo alle zusammen,

ich hoffe hier ist jemand unter euch der mir helfen kann.

Folgender fiktive Fall.

Es wurde eine kap. LV auf Ehefrau abgeschlossen. Nach der Scheidung ist Ehefrau so großzügig das Sie dem Exmann unwiderruflich das Bezugsrecht für diese LV unterschreibt. Das möchtet ihr bitte nicht kommentieren.

Nach nun einer Laufzeit von 14 Jahren (Ende wäre 01/2011) wird die LV gekündigt. Nun bekommt der Exmann das Geld.

Muß eine Steuer bezahlt werden? Wer zahlt die Steuer? Bekommt das Finanzamt Wind von dem Geld. Höhe der Versicherungssumme ca 6000 €!

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

LG Gabi

Hallo,
Die Auszahlung einer in 1997 abgeschlossenen LV mit laufender Beitragszahlung ist nach Ablauf von 12 Jahren steuerfrei. Auszahlungen an andere Personen als den Versicherungsnehmer müssen-nach meiner Kenntnis-vom Versicherungsunternehmen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden. Dies bedingt aber nicht unbedingt eine Steuerpflicht.
Gruß J.K.

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Die Ablaufleistung wie vorher beschrieben ist in der Tat Steuerfrei, aber nur Kapitalertragssteuerfrei, das bedeutet das keiner auf die Erträge / Zinsen Steuern bezahlen muß, da hier aber die Leistung an eine sog. dritte Person ausgezahlt wird fällt wenn alle Beteiligten noch leben sollten Schenkungssteuer an. Dieses wird auch dem Finanzamt gemeldet. Da sind aber derzeit bei geschiedenen 20.000€ frei.


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CM