Steurl. Absetzen von Kosten für Geschäftsauto

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers der als Projektleiter arbeitet bekommt von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu seinem Lohn Geschäftsauto welches er pauschal nach der 1% Regel versteuert und sowohl privat als auch geschäftlich nutzt. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten für Reifen, Inspektion und Benzin. Der Mitarbeiter fährt ca. 1 mal die Woche mit diesem Auto zum Kunden arbeitet aber sonst eher in der Firma.
Nun die Frage:
Kann dieser Mitarbeiter alle Kosten die im Zusammenhang mit diesem Auto anfallen und nicht vom Arbeitgeber getragen werden steuerlich absetzen und wenn ja wäre das im Rahmen der Werbungskosten oder können diese voll zusätzlich abgesetzt werden:

Solche Kosten wären zum Beispiel:

  • Autowäschen
  • Kosten für Motoröl und andere Betriebsstoffe
  • Ein privat erworbenes Navi, welches auch geschäftlich genutzt wird
  • weitere Autoausstattung wie beispielsweise eine Kofferraummatte.

Gruß und Danke im Voraus für eure Hilfe,
Chris

Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers der als Projektleiter arbeitet bekommt von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu seinem Lohn Geschäftsauto welches er pauschal nach der 1% Regel versteuert

Und zusätzlich noch 0,03% (je Entfernungskilometer) für die Nutzung für den Weg zur Arbeit?

und sowohl privat als auch geschäftlich nutzt. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten für Reifen, Inspektion und Benzin. Der Mitarbeiter fährt ca. 1 mal die Woche mit diesem Auto zum Kunden arbeitet aber sonst eher in der Firma.
Nun die Frage: Kann dieser Mitarbeiter alle Kosten die im Zusammenhang mit diesem Auto anfallen und nicht vom Arbeitgeber getragen werden steuerlich absetzen und wenn ja wäre das im Rahmen der Werbungskosten oder können diese voll zusätzlich abgesetzt werden:

Nur im Rahmen der Werbungskosten und da gibt es die 30ct-Pauschale für die Wege zur Arbeit. Damit ist alles abgegolten.

Solche Kosten wären zum Beispiel:

  • Autowäschen
  • Kosten für Motoröl und andere Betriebsstoffe
  • Ein privat erworbenes Navi, welches auch geschäftlich genutzt wird
  • weitere Autoausstattung wie beispielsweise eine Kofferraummatte.

Dafür müsste der Arbeitgeber aufkommen. Für den Arbeitnehmer gibt es für den Weg zur Arbeit nur die 30ct-Kilometerpauschale. Bei ausreichend schwer Behinderten gibt es eine Ausnahme.

Grüße

Vielen Dank für deine Hilfe.

Gruß, Chris