Steurn in D bei Immobilienverkauf in Italien?

Liebe Experten des Steuerforums

Ich habe da eine Frage zur Versteuerung bei einem Verkauf einer italienischen Immobilie.

Angenommen A, 43 Jahre alt, Wohnsitz in
Deutschland hat seit 20 Jahren offiziell nicht mehr gearbeitet, hat
auch keine Lohnsteuerkarte und bezieht auch kein Geld vom Staat.

A. ist viel in der Welt unterwegs, also gewissermassen eine Art
Aussteiger.

A. lebt sehr bescheiden vom Verkauf seiner handgemalten Bilder auf
Festivals und von kleinen handwerklichen Jobs im Ausland.
(Hauptsächlich bei Freunden gegen Kost und Logis.)

Nun hat A. 2001 zusammen mit zwei weiteren Personen eine Ruine in
Süditalien für 30.000 Euro erworben.
(Jeder hat 10.000 Euro beigesteuert, die Immobilie läuft aber auf seinen Namen).
Er hat das Geld (eiserne Ersparnisse) von seinem deutschen Konto abgehoben und beim Kauf die italienischen Steuern gezahlt, jedoch in
Deutschland nichts angegeben.

Die Ruine ist in mittlerweile 6-jähriger Handarbeit zu
einer kleinen Villa ausgebaut worden und soll nun wieder
verkauft werden. Mittlerweile ist sie aber weit über 100.000 Euro wert.

Hier ist nun meine eigentliche Frage:
Wenn das Haus verkauft wird, fallen in Italien wahrscheinlich keine
Steuern an, da ein Immobilienverkauf schon nach 5 Jahren steuerfrei
ist.

Aber was ist mit den Steuern in Deutschland? Muss A. da irgendeine
Art Einkommensteuer zahlen?

Hat er sich vielleicht schon beim Kauf ohne Angabe an das deutsche Finanzamt strafbar gemacht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Thomas108

Hallo

Die Ruine ist in mittlerweile 6-jähriger Handarbeit zu
einer kleinen Villa ausgebaut worden und soll nun wieder
verkauft werden. Mittlerweile ist sie aber weit über 100.000
Euro wert.

der Immobilie ist der, den ein Käufer dafür zu zahlen bereit ist. Alles andere ist nur Spekulation.
Das mal nur so nebenbeim bemerkt, bevor man sich über andere Sachen Gedanken macht

LG
Mikesch

Servus,

das Besteuerungsrecht für den Verkauf liegt bei Italien (Art. 13 DBA Italien) - wenn nach italiänischem Recht keine Steuer anfällt, ist das erstmal erledigt.

In Deutschland hat der Gewinn aus dem Verkauf in Italien nur Einfluss auf den Einkommensteuertarif: Zur Ermittlung des Steuersatzes für die deutsche ESt wird der Gewinn aus dem Verkauf nach deutschen Grundsätzen ermittelt, zum Einkommen dazugerechnet, daraus der Steuersatz bestimmt, aber bloß auf das in D zu versteuernde Einkommen (also ohne den italiänischen Verkauf) angewendet.

Nun sind die Einkünfte aus den verschiedenen künstlerischen und handwerklichen Tätigkeiten, solange die „Bodenstation“ sich in D befindet, auch in D steuerbar.

Eine „ordentliche“ Erklärung des italiänischen Veräußerungsgewinnes gegenüber dem deutschen Fiskus würde also unabhängig davon, dass dieser in Italien keine Steuer kostet, in D eine Art Lawine auslösen. Nicht aus Steuerbelastung (da wird nicht viel sein), sondern aus Papier.

Ich denke, man darf sich überlegen, ob man das nicht so lassen soll wie es ist: Letztlich wäre ein Straftatbestand bloß dann gegeben, wenn das zu versteuernde Einkommen in irgendwelchen Jahren mehr als den Grundfreibetrag (7.664 €)ausmacht.

Schöne Grüße

MM

Zur Ermittlung des

Steuersatzes für die deutsche ESt wird der Gewinn aus dem
Verkauf nach deutschen Grundsätzen ermittelt, zum Einkommen
dazugerechnet, daraus der Steuersatz bestimmt, aber bloß auf
das in D zu versteuernde Einkommen (also ohne den
italiänischen Verkauf) angewendet.

Hallo Martin
Erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, würde A. bei einem Hausverkaufs-Erlös von 100.000 Euro und keinerlei sonstigen Einnahmen den Spitzensteuersatz von 42% zahlen. Wenn er aber keine Einkünfte in D hat hat das keinerlei Auswirkungen. Er zahlt also keine Steuer.

Oder anders herum, wenn er im Jahr des Hausverkaufs in Deutschland 10.000 Euro verdienen würde, dann müsste er davon 4200 Euro steuern zahlen.

Stimmt das so?

Nun sind die Einkünfte aus den verschiedenen künstlerischen
und handwerklichen Tätigkeiten, solange die „Bodenstation“
sich in D befindet, auch in D steuerbar.

Das ist A. in unserem Beispiel bekannt und er weiss das er in seinem Leben einiges ändern sollte.

sonnige Grüsse Thomas

Stimmt das so?

nein, stichwort ist „progressionsvorbehalt“

gruß inder

Servus,

das Beispiel weitergeführt:

Einnahmen aus Verkauf des Objektes 100.000
./. Anschaffungskosten 10.000
./. Werbungskosten zum Verkauf (Suche eines Käufers, Reisen zum Objekt etc.) 1.000
= Gewinn aus Verkauf des Objektes 89.000

Einkünfte in D 10.000

Sonderausgaben (Krankenversicherung etc.) 3.000

Zu versteuerndes Einkommen in D 7.000

Zu versteuern nach ESt-Satz für (7.000 + 89.000 =) 96.000 von 35,61 % (einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer)

7.000 * 0,3561 = 2.492,70

Den Steuertarif findet man hier:

https://www.abgabenrechner.de/

Wichtig ist der Unterschied zwischen Durchschnittsbelastung und Grenzbelastung (= zusätzliche ESt / zusätzliches Einkommen). Die 42% stammen aus der Grenzbelastung - damit auch die Durchschnittsbelastung nahe dran kommt, ist ein deutlich höheres zu versteuerndes Einkommen notwendig.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Oder anders herum, wenn er im Jahr des Hausverkaufs in
Deutschland 10.000 Euro verdienen würde, dann müsste er davon
4200 Euro steuern zahlen.

Stimmt das so?

fast
Wenn er so viel verdient, dass das zu versteuernde Einkommen 10.000,-€ beträgt, dann wird darauf der Steuersatz von -wie im Beispiel- 42% angewendet, was 4.200,- ergibt.
Der Unterschied ist z.B. der Grundfreibetrag (7.664), siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Daneben gibt es noch ein paar kleinere Pauschalbeträge…

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für all Eure Beiträge,
Ich denke mir ist das Grundlegende jetzt erstmal klar und wir können das Thema abschließen.

Wenn A. in dem Jahr des Hausverkaufs unter dem Grundfreibetrag bleibt, ändert sich zwar seine Steuerklasse gewaltig, aber er muss faktisch keine Steuern zahlen.

Das mit dem Stichwort: Progressionsvorbehalt habe ich zwar nicht ganz verstanden, aber es scheint mir nichts an der Tatsache zu ändern, dass die Einkünfte aus dem Verkauf der Auslandsimmobilie zwar den deutschen Steuersatz erhöhen, aber selbst nicht in Deutschland versteuert werden.

Hallo Inder, bitte korrigiere mich wenn Du das anders siehst!?

Grüsse Thomas