Sind ausländische Kapitalanleger (Nicht EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU)) mit vermieteten Immobillienbesitz in Deutschland mit ihren Mieteinnahnen in Deutschland steuerpflichtig? Gruß Thomas
ja, siehe § 49 EStG
Sind ausländische Kapitalanleger (Nicht EU-Bürger mit Wohnsitz
außerhalb der EU)) mit vermieteten Immobillienbesitz in
Deutschland mit ihren Mieteinnahnen in Deutschland
steuerpflichtig? Gruß Thomas
Hallo
ich möchte meine Frage konkretisieren:
Sind ausländische Kapitalanleger (EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU ) mit vermieteten Immobillienbesitz in Deutschland mit ihren Mieteinnahnen ( nur 3000 € im Jahr ) in Deutschland steuerpflichtig? Falls Ja , kommt hier ein Freibetrag zum tragen ( weil ein Geringverdiener in Deutschland bei 3000 €/ Jahr Lohn auch keine Steuern zahlen müsste)?
Kann der Anleger sich aussuchen, ob er die Mieteinahmen in Deutschland oder in seinem Heimatland/ Wohnort versteuert.
Kann dann eine Doppelbesteurung vermieden werden?
MfG
Thomas
Deutschland steuerpflichtig? Falls Ja , kommt hier ein
Freibetrag zum tragen
nein
Kann der Anleger sich aussuchen, ob er die Mieteinahmen in
Deutschland oder in seinem Heimatland/ Wohnort versteuert.
nein
Kann dann eine Doppelbesteurung vermieden werden?
das kommt auf die Steuergsetze seines Heimatlandes an.
Danke für die rasche Antwort,
können Sie mir auch die Rechtsgrundlage bzw. Quelle für die Antwort nennen?
Gruß
Thomas