Stfr. Gebäudekauf - stpfl. Vermietung geht das?

Hallo,
angenommen es gibt eine Immobilienfirma.
Diese kauft ein Grundstück mit Gebäude, im Notarvertrag ist von Mehrwertsteuer nichts erwähnt.
Kann das Anwesen dann trotzdem steuerpflichtig vermieten werden?

Wann muss die Immobilienfirma dem Finanzamt sagen, dass das Anwesen mit Umsatzsteuer vermietet werden soll? Also gibt es da eine Zeitgrenze (z. B. 1 Monat nach Kaufvertragsabschluss)

Könnte mir jemand sagen, wo ich das im Gesetz finde? Also gibt es einen bestimmten Paragraphen?

Vielen Dank!

Hallo Jenny!

Diese kauft ein Grundstück mit Gebäude, im Notarvertrag ist
von Mehrwertsteuer nichts erwähnt.
Kann das Anwesen dann trotzdem steuerpflichtig vermieten
werden?

Ja! Unter den Voraussetzungen des §9 UStG ist das möglich, auf die Besteuerung des Kaufs kommt es hierfür nicht an.

Wann muss die Immobilienfirma dem Finanzamt sagen, dass das
Anwesen mit Umsatzsteuer vermietet werden soll? Also gibt es
da eine Zeitgrenze (z. B. 1 Monat nach Kaufvertragsabschluss)

Wenn die Immobilienfirma erstmals Umsätze ausführt, ist sie verpflichtet monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Das wäre ein Grund. Falls es Zuordnungswahlrechte hinsichtlich Privatvermögen und Unternehmensvermögen gibt, muss man dem Finanzamt bis 31.05. des Folgejahres die Zuordnung mitteilen.

Es gibt keine explizite Pflicht eine Art „Immobilien-Mehrwertsteuer-Meldung“ zu machen. Aber die Fallstricke liegen hier im Detail. Vielleicht konkretisierts Du die Frage noch ein wenig.

Könnte mir jemand sagen, wo ich das im Gesetz finde? Also gibt
es einen bestimmten Paragraphen?

Umsatzsteuerfrei §4 Nr. 12, Umsatzsteueroption §9, evtl. auch noch Übergangsvorschriften §27 UStG anwendbar.

Gruß

derschwede77

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Aber eine Frage diesbezüglich hätte ich noch: Wo genau steht das im Gesetz, oder steht das überhaupt wo, dass ausdrücklich im Kaufvertrag nichts von Mwst stehen muss. Weil aus den § 4 und 9 kann man das ja nicht rauslesen…

Wo genau steht das im Gesetz, oder steht das
überhaupt wo, daß ausdrücklich im Kaufvertrag nichts von MwSt / USt
stehen muß. Weil aus den § 4 und 9 kann man das ja nicht
rauslesen…

Hm. Warum sollte denn geregelt werden, daß etwas nicht zu erwähnen ist, wenn es nicht da ist? Andererseits ist doch geregelt, daß die USt auszuweisen ist, wenn sie erhoben wird (nachdem sie im vorliegenden Fall überhaupt erhoben werden dürfte, an den „normalen“ Käufer, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf der Verkauf nicht mit USt erfolgen).

Aus § 4 kann man aber herauslesen, daß Immobilienverkäufe grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 9a UStG). Und in § 9 ist dann geregelt, unter welchen Voraussetzungen man freiwillig Umsatzsteuer erheben darf.

Der Verkauf ohne USt ist also der umsatzsteuerlich nicht weiter (notariell) regelungsbedürftige Normalfall.

Andererseits könnte man auch mit § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG argumentieren, wonach die Immobilienverkaufs rechnung doch einen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung enthalten muß. Gegenfrage: Würde dies denn auch bzw. zusätzlich für den notariellen Vertrag gelten? Der Verkäufer kann doch separat eine Rechnung erstellen und diesen Hinweis aufführen. Und: Welche Sanktionen drohen, wenn der Hinweis auf die USt-Befreiung fehlt? In § 26a UStG ist diesbezüglich nichts enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald