Hallo Wissende,
was würde die Justiz dazu sagen:
Gewerbgebiet, dort ein „Freudenhaus“, Fenster offen, Damen die sich ungeniert an- und ausziehen - immer einsehbar. Weil dies keinen guten Eindruck macht, stört es die anderen Gewerbetreibenden - weil sie auch andere Vorstellungen vom eigenen Kundenempfang haben.
Grüße
Mia
Hallo,
ich würd als erstes mal den Betreiber des Etablissements kontaktieren.
Danach, wenn der nichts macht, das Ordnungsamt.
Gruß
HaWeThie
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Hallo,
§ 183 StGB bezieht sich meines Wissens speziell auf Männer als Täter. In dem von Dir geschilderten Fall käme wohl „nur“ eine Ordnungswidrigkeit wie Störung der Öffentlichen Ordnung in Betracht.
ujk
Hallo ujk, hallo HaWeThie,
vielen Dank für Eure Antworten!
Zunächst also die Betreiberin, wenn`s nicht hilft, Ordnungswidrigkeit anzeigen.
Gruß
Mia