Liebe/-r Experte/-in,
Wird eine Verurteilung nach §53 StGB mit 40 Tagessätzen zu je 20,-€ im Bundeszentralregister eingetragen? Wenn ja,wann erfolgt die Löschung wenn das Urteil seit dem 12.06.2008 rechtskräftig ist?
Wird eine Verurteilung nach §53 StGB mit 40 Tagessätzen zu je
20,-€ im Bundeszentralregister eingetragen? Wenn ja,wann
erfolgt die Löschung wenn das Urteil seit dem 12.06.2008
rechtskräftig ist?
Kommt darauf an: zu 40 TS verurteilt? Oder Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 40 TS?
Am besten guckst Du hier
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=630…
oder auch hier:
http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralr…
oder noch besser, hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/T…
Tut mir leid, nicht weiter helfen zu können, aber das ist nicht so ganz mein Gebiet 
Geldstrafen unter 90 Tagessätzen können ins Bundeszentralregister eingetragen werden, gem. § 46I,Nr. 1a BZRG beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre. D.h. Urteil wurde rechtskräftig am 12.06.2008, Löschung erfolgt am 12.06. 2013
in der Regel für 5 Jahre! ggf. sogar 10 Jahre, spielt je nach angewandten gesetzt ne andre Rolle. In deinem Fall 5 Jahre.