StGebVo §21, oder ?!?!?

Hi all,

in §21 der StgebVo (Steuerberatergebührenverordnung) ist geregelt, daß für ein Erstgespräch , wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, eine bestimmte Summe gefordert werden kann.

Was bedeutet dieses „Verbraucher“ bedeutet das nicht gewerbetreibend?
Bzw. was darf der Steuerberater verlangen wenn der Auftraggebr kein Verbraucher ist?

Vielen Dank schonmal,
Nick

Verbraucher = http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__13.html
Rest Verhandlungssache

Hi all,

in §21 der StgebVo (Steuerberatergebührenverordnung) ist
geregelt, daß für ein Erstgespräch , wenn der Auftraggeber
Verbraucher ist, eine bestimmte Summe gefordert werden kann.

Diesen § aber bitte nicht falsch verstehen. Der Steuerberater kann maximal 180€ fordern. Bis zu einem Gegenstandswert von 2.500 € bekommt er auch bei ausschöpfung der vollen Gebühr weniger als 180 € (soweit die Theorie).

Grüße
Chris