Stichprobeninventur in Österreich

Hy,
ich suche für eine Arbeit zum Vergleich deutscher und österreichischer Wirtschaftsregeln noch Vorgaben über die Stichprobeninventur in Österreich.
Ich habe zwar ein Buchseitenkopie finden können, allerdings steht die Quelle nicht dabei, ich kenne also das entsprechende Gesetz nicht.
Ich denke auch, daß dies Vorgaben vom österreichischen Wirtschaftsprüferverband o.ä. ist. Von dort bekomme ich leider keine Antwort - weil ich kein Österreicher bin.
Es steht irgendwas von „Abschnitt 32“ drüber und als Absatz (7) Stichprobeninventur.
Wer kann mir weiterhelfen ?
Viele Grüße,
Michael

Hmmm… es ist vielleicht nicht genau, was Du gesucht hast, aber die handelsrechtliche Grundlage für die Stichprobeninventur ist in Österreich § 192 Abs 4 HGB.
Als weiterführenden Literaturhinweis dazu kann ich Dir
Jabornegg, Peter (Hrsg), Kommentar zum HGB. Handelsgesetzbuch mit Firmenbuchgesettz und Handelsmaklerrecht. Wien 1997
(Springer Verlag; ISBN 3-211-82949-0 Buch anschauen)
empfehlen. (Und da insb Geist in Jabornegg, HGB § 192 Rz 14 ff.)

Ich würd aber versuchen, das Buch (per Fernleihe?) an einer Bibliothek aufzutreiben. Kaufen willst Du es bei seinem Preis sicher nicht. :wink:

Ich denke auch, daß dies Vorgaben vom österreichischen
Wirtschaftsprüferverband o.ä. ist. Von dort bekomme ich leider
keine Antwort - weil ich kein Österreicher bin.

Echt? Komische Leute… :frowning:

P.

Achja…
… ich vergaß:
Vielleicht auch ganz nützlich:

http://ris.bka.gv.at/auswahl/
–> Rechtsinformationsservice des Bundeskanzleramtes: Österreichische Gesetze und Judikatur gratis online.

Und:

ISBN 3-211-82949-0 Buch anschauen

Der „Bestellen“-Link ist nicht von mir. Kommt anscheinend automatisch hier herein.

P.