Liebe Community,
in einem kleinen Ort sollen der Straße entlang Baugrundstücke entstehen. Dies organisieren die Eigner, der Felder selber und haben dazu einen Erschließungsvertrag (untereinander und mit der Gemeinde) abgeschlossen. Meines Wissens war die Bedingung der Gemeinde, dass ein Gehsteig und sämtliche Erschließungskosten von den Grundstückseignern zu tragen sind.
Jetzt kommt ein weiteres Baugrundstück dazu. Der neue Eigner ist nicht im Erschließungsvertrag (unter den Eignern dabei).
Die alten Eigner (mit ihren Feldern dahinter) haben im Bebauungsplan 2 Stichstraßen (geteert - sehr teuer) vorgesehen. Der neue Eigner will jetzt bei der Erschließung mit den anderen nicht mitmachen mit dem Argument er braucht keine Stichstraße - das sind nur Feldzufahrten und er selber schließt mit dem Baugrundstück zur Straße an. Daher will er sich nur an den übrigen Kosten (Bebauungsplan, Messkosten, Haussanschluss und Gehsteig beteiligen --> Kosten, die konkret auf ihn entfallen).
Meine Frage daher:
Gibt es eine baurechtliche oder behördliche Vorschrift eine befestigte Stichstraße zw. den Häusern zu errichten? (Dass die Feldzufahrt gewährleistet werden muss, steht natürlich außer Frage)
Ich habe dazu nichts gefunden und habe den Eindruck die Feldeigner wollen nur für ein weiteres Baugebiet dahinter irgendwann in Zukunft bereits „vorerschließen“ und diese Kosten teilweise auf den einzelnen (Ohne Feld/diesen Vorteil) abwälzen.