Stichtag gewerbliche Kündigungsfrist 3 Monate

Als Fotograf habe ich einen Büroarbeitsplatz.
Der gewerblichen Mietvertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende und die Formulierung: „die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.“
Wenn ich am 31.03.2011 kündigen will, bis wann (Stichtag) hätte ich die Kündigung in den Empfangsbereich des Vermieters bringen müssen?
[Gilt die Formulierung des §580a II BGB (obwohl es dabei um 6 Monate geht): „…ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres…“?]
Danke!

Hey, was heißt dass?Ich denke der 31.12.2010 wäre richtig gewesen.

Hey moschitz, ich glaube ich habe mich vertan!!!Ich bin der Meinung bis 03.01.des Quartals,aber so genau weiss ich dass nicht.Dass ist ein Qauderwelsch das ganze…alles wischi waschi!!!