Stichtag Kündigungstermin Internetprovider

Hallo zusammen,

Wenn ein Internezprovider in seinen AGB zur Vertragslaufzeit (Vertrag auf bestimmte Zeit) folgenden Text verwendet:

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Vereinbarte Mindestlaufzeit…,wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.

Folgender Fall:

Vertragsabschluß: 28.01.2005
Laufzeit : 1 Jahr

Letzter Kündigungstermin laut Internetprovider: 27.11.2005
Letzter Kündigungstermin laut Anwalt: 28.11.2005

Wer hat nun recht ?

Gruß

Klaus

Vertragsabschluß: 28.01.2005
Laufzeit : 1 Jahr

Letzter Kündigungstermin laut Internetprovider: 27.11.2005
Letzter Kündigungstermin laut Anwalt: 28.11.2005

Wer hat nun recht ?

Da der 27.11.2005 ein Sonntag ist, hat der Anwalt auf jeden Fall Recht. Hätte er aber auch, wenn der 27.11.2005 kein Sonntag wäre.
Ciao, Wotan

Hallo Wotan,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bin ich ja beruhigt.

In den letzten 2 Stunden hab ich mir die Sache (vorgefertigtes Kündigungsvormular des Providers mit falsch eingetragenem Kündigungsdatum, das seine Gültigkeit bei handgeschriebenen Änderungen verliert) mal genauer angesehen.
Es ist eine Faxnummer auf dem Formular angegeben.
Ist ja ein echtes Kunstwerk der Formulierung. Habe daher zusätzlich noch eine handgeschriebene Kündigung nachgefaxt.

Bin mal gespannt, ob es „ankommt“.

Gruß

Klaus