Stichwörter: Gartenlaube Gartenbau

Hallo
Habe mir vor einigen Wochen einen Pachtgarten zugelegt.
Vorhanden ist ein alte laube mit Satteldach.
dürfte so an die 26-30qm haben.

habe gelesen das aktuell nur noch max. 24qm dachflächen bei neubau vorhanden sein dürfen.

Da das Dach im relativ schlechten Zustand ist würde ich es gern neu bauen und gleich eine andere Form wählen. Am liebsten wäre mir ein Pult/Schrägdach.
Meine Frage:
Erlischt der Bestandsschutz beim bau des daches?

PS: wohne in Thüringen

hallöle aussem Ruhrpott
nein da erlischt nix im Gegenteil bei einem Pultdach wird die fläche sogar kleiner als wie beim Satteldach auch die höhe veringert sich kann in ruhe so gebaut werden
nur vorher gucken bei den Nachbarn wenn alle ein Satteldach haben und KEINER ein putdach vorher fragen
PS beim Pultdach auf das gefälle achten wenn zu flach muss ein unterdach aus pappe drunter da die ziegel/Pfannen fast nur deko sind sonst flachdachziegel nehmen
auf www.nelskamp.de zb sind gradzahl und ziegel/Pfannen abgebildet als Auswahl und die gradzahl die nicht unterschritten werden darf
lg Bolle

Hallo TANdreT
Zu deiner Frage kann ich dir leider keine Antwort geben. Versuch es doch mal im für dich zuständigen Bauamt und frage dort nach. Vielleicht reicht auch schon das Gespräch mit dem Vorstand der Gartensparte.
Ansonsten gutes Gelingen beim Dach.

danke für die schnelle antwort.
werde die tage mal zum verband gehen und das mit denen besprechen.

meine gartennachbarn haben fast alle ein pultdach. also ist bei uns bunt gemischt.

pultdach wäre für mich auch die einfachste lösung.

grüße

danke für die schnelle antwort.
werde die tage mal zum verband gehen und das mit denen besprechen. …

danke hoffe das wird was :smiley:

Es gibt ein Kleingartengesetz oder ähnlicher Name. Das regelt die Grundfläche der Laube, und die Höhe. 24 qm sind die max. erlaubte Grundfläche. Dachflächen ergeben sich. Vorstand in der Kolonie befragen. Meiner Auffassung nach muss bei Neueindeckung im Bestand nichts geändert werden. Taeubig

welche Auflagen Sie berücksichtigen müssen, können Sie nur aus der Satzung für Ihre Anlage erfahren, oder von Ihrem Vorstand. Es gibt da zu viele Varianten in Städten, Kreisen und Gemeinden, als dass man allgemeingültige Aussagen machen könnte.
Technisch ist es vielleicht einfacher (soweit kompl. Dacherneuerung nicht den Gebäude-Status lt. Satzung so verändert, dass ganz neu und kleiner gebaut werden muss), wenn Sie kein Satteldach, sondern ein Pultdach vorsehen.