Stichwort: Körperverletzung

Hallo,

abgesehen davon, dass die Vorposter durchaus berechtigt anmerken, dass „Recht haben“ und „das Richtige tun“ oft zwei Paar Schuhe sein können…

Rein juristisch gesehen: Wenn man weiß, dass ein Anderer eine Allergie hat, und dann den Allergiker bewußt, wiederholt, über längere Zeiträume und in größerem Umfang dem Allergen aussetzt, ist dies Körperverletzung (§224 StGB). Je nach Grad der Allergie sogar Gefährliche Körperverletzung ($225 StGB).

Es wird nicht besser dadurch, dass der AN sich in einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem AG befindet, denn jener hat eine Fürsorgepflicht.

Wichtig hierbei ist, dass AN den AG über diesen Sachverhalt auch informiert hat, denn solange eine mögliche Schädigung nicht anzunehmen ist, ist kein Vorsatz gegeben.

… und jetzt noch was zur Lebensweisheit:

Wenn ein AN weiß, dass dem AG bewusst die Nähe zu seinem Hund der Gesundheit des AN vorzieht, sollte der AN schon allein aus diesem Grund einen Tätigkeitswechsel in Betracht ziehen, denn das wird in anderen Situationen sicher nicht besser …

Eine Anzeige wegen Körperverletzung wäre zwar legitim, aber vermutlich das Ende der Karriere in der entsprechenden Branche und Region.

Gruß,
Michael

mir ist schleierhaft, warum man hierzu ein neues thema eröffnet und ich weiß auch absolut nicht, was § 225 stgb in diesem zusammenhang zu suchen hat, aber eine strafanzeige ist für das begehren des AN völlig unzweckmäßig.

es ging dem AN nicht um die verfolgung einer straftat. darüber hinaus befasst sich das strafrecht mit repressivem handeln, hier geht es dem AN darum, dass künftig der hund fernbleibt. letzteres kann das strafrecht unmittelbar nicht bewirken.

… und jetzt noch was zur Lebensweisheit:

sind wir hier in der märchenstunde, in der jeder über seine lebenserfahrungen erzählen kann…
es ist ja bewundernswert, wenn hier jeder seine eigene erfahrungen zum thema kündigung im kleinbetrieb hat und (leider auch) kundtut.

zunächst sollte aber dem AN aufgezeigt werden, welche rechte er hat und welche risiken daraus folgen. erst dann (wenn überhaupt) spielen die eigenen (schlechten) erfahrungen eine rolle.

p.s. du solltest dir den unterschied zwischen vorsatz und bewusster fahrlässigkeit in erinnerung rufen…

Whups…
Oje,

mir ist schleierhaft, warum man hierzu ein neues thema eröffnet

weil man den falschen Knopf gedrückt hat… peinlich …

Gruß,
Michael

es ist ja bewundernswert, wenn hier jeder seine eigene
erfahrungen zum thema kündigung im kleinbetrieb hat und
(leider auch) kundtut.

Naja, auch nicht bewundernswerter, als wenn das Leute mit zwar grandioser theoretischer Ausbildung (und das ist vollkommen ernst gemeint) aber dafür ohne jegliche Erfahrung tun …

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