Hallo,
abgesehen davon, dass die Vorposter durchaus berechtigt anmerken, dass „Recht haben“ und „das Richtige tun“ oft zwei Paar Schuhe sein können…
Rein juristisch gesehen: Wenn man weiß, dass ein Anderer eine Allergie hat, und dann den Allergiker bewußt, wiederholt, über längere Zeiträume und in größerem Umfang dem Allergen aussetzt, ist dies Körperverletzung (§224 StGB). Je nach Grad der Allergie sogar Gefährliche Körperverletzung ($225 StGB).
Es wird nicht besser dadurch, dass der AN sich in einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem AG befindet, denn jener hat eine Fürsorgepflicht.
Wichtig hierbei ist, dass AN den AG über diesen Sachverhalt auch informiert hat, denn solange eine mögliche Schädigung nicht anzunehmen ist, ist kein Vorsatz gegeben.
… und jetzt noch was zur Lebensweisheit:
Wenn ein AN weiß, dass dem AG bewusst die Nähe zu seinem Hund der Gesundheit des AN vorzieht, sollte der AN schon allein aus diesem Grund einen Tätigkeitswechsel in Betracht ziehen, denn das wird in anderen Situationen sicher nicht besser …
Eine Anzeige wegen Körperverletzung wäre zwar legitim, aber vermutlich das Ende der Karriere in der entsprechenden Branche und Region.
Gruß,
Michael