Stichwort Rentenversicherungspflicht

Hi Ihr wissenden,

ich weiß nicht genau, wie ich in meinem Falle weiter vorgehen soll.

Ich habe vor vier Monaten eine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter einer Immobiliengesellschaft aufgenommen.

Ich habe

-meine Gewerbeerlaubnis erteilt bekommen
-mein Gewerbe angemeldet
-meine Steuernummer vom Finanzamt erhalten
-mich Krankenversichert

Ich suche mir meine Kunden selbst (sowohl Käufer als auch Verkäufer der Immobilien) und teile mir meine Termine ein, wie ich es für richtig halte. Ich habe freien Handlungsspielraum, keine Umsatzvorgaben oder ähnliches. Niemand schreibt mir vor, was ich zu tun habe oder auch nicht.

Meine Kunden erhalten Ihre Rechnung von meinem „Mutterhaus“ und bezahlen diese.

Ich stelle meine Rechnung an mein „Mutterhaus“ und erhalte meine Provision. Ich führe selbst meinen Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt ab.

Bin ich verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen oder nicht?

Ich weiß von der 3-Jahresbefreiung auf Antrag, aber ich ging davon aus, nicht in der Pflicht zu sein und habe daher diesen Antrag nicht gestellt.

Wie gehe ich weiter vor?

Sollte ich mich an die zuständige Rentenkasse wenden?
Kann man da schlafende Hunde wecken oder werden die sowieso irgendwann wach?

Grüße vom ratlosen

Daniel

Hallo,

bei Wikipedia kannst Du was darüber nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsvertreter

Schau mal auf der Seite unter Eigenschaften nach! Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Gruß Fuhli.

Meine Kunden erhalten Ihre Rechnung von meinem „Mutterhaus“
und bezahlen diese.

Dann sieht es sehr nach einem arbeitnehmer-ähnlichen Selbstständigen aus.

Bin ich verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen
oder nicht?

Ich würde sagen: Ja.

Sollte ich mich an die zuständige Rentenkasse wenden?

Unbedingt.

Kann man da schlafende Hunde wecken oder werden die sowieso
irgendwann wach?

Damit mußt du rechnen und dann zahlst Du nach und zwar für den gesamten Zeitraum.

Sollte ich mich an die zuständige Rentenkasse wenden?

Unbedingt.

Kann man da schlafende Hunde wecken oder werden die sowieso
irgendwann wach?

Damit mußt du rechnen und dann zahlst Du nach und zwar für den
gesamten Zeitraum.

Stimmt! Aber lieber gleich alles „im Reinen“ haben als wenn man nach ein paar Jahren eerwischt wird.

Ich werde mich wohl für 3 Jahre befreien lassen. Allerdings müsste ich die ersten 4 Monate wohl nachzahlen, da der Antrag innerhalb der ersten 3 Monate gestellt werden muß. Danach gilt die Befreiung erst ab Antragstellung. :frowning:

Danach werde ich mir dann wohl jemanden für 401 € einstellen oder sowas, dann bin ich auch raus aus der Geschichte.

Es geht mir nur darum, das ich nicht glaube das ich aus der staatl. Rente viel herausbekomme , wenn es in 40 Jahren überhaupt noch eine gibt…

Grüße und Dank

ein wohl nachzahlen müssender

Daniel

Bei so einer heiklen Geschichte, würde ich lieber mal meinen Steuerberater Fragen, der kann dir ganz genau sagen, was zu machen ist.

Andere Möglichkeit wäre, anstatt Einstellung einer 400 € Kraft, dass du ab und zu mal selbst ein Geschäft abwickickelst und deine eigene Rechnung schreibst. Somit würdest du für mehrere tätig sein. Und eine Scheinselbstständigkeit würde somit entfallen.
Kleiner Hinweis: Falls du für ein Amerikanisches Franchise Unternehmen tätig bist würde ich sehr bedacht an die Sache mit Fremdgeschäften angehen.

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