Hallo. Mich würde mal folgendes interessieren.
Eine Frau A hat 3 leibliche Kinder aus erster Ehe. Sie wohnen zusammen in einem Haus zum Eigentum.
Sie lernt dann ein Mann kennen der bereits zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen hat. Das eine Kind weiss nicht, das er der Vater ist, zu dem zweiten Kind hat er Kontakt, aber das lebt bei der Mutter.
Nun wird die Frau A mit den drei Kindern schwanger von ihm und er zieht zu ihr. Eines Tages wird ihm das Kind zugesprochen, zu dem er immer noch Kontakt hat. Die Mutter des Kindes ist psychisch krank und das Kind soll vom Grossvater missbraucht worden sein.
Nun wird dieses Kind also mit in den Haushalt aufgenommen, wo bereits insgesamt vier Kinder leben.
Schließlich heiratet Frau A diesen Mann und akzeptiert das Stiefkind. Doch von Beginn an ist immer eine Spannung in der Beziehung da mit dem Stiefkind laufend Probleme bestehen.
Die leibliche Mutter des Stiefkindes lasst sich ständig was neues einfallen um die Familie zu attackieren. Und Frau A hat auch Probleme da das Stiefkind nicht pariert.
Durch diesen ganzen Psychostress wird Frau A krank, so das sie eines Tages ausrastet. Sie möchte am liebsten das das Stiefkind damt dessen Vater auszieht. Er ist auch selbst mit dem Kind überfordert. Sie holt sich das Jugendamt ins Haus.
Das Jugendamt entscheidet einfach, das dass Kind psychiatrisch untersucht werden soll und das es in der Familie bleiben wird.
Sie ist zwar mit dem Vater des Kindes verheiratet und hat auch ein Kind von ihm, aber das Haus gehört ihr.
Muss sie sich die Entscheidung des Jugendamtes gefallen lassen oder kann sie verlangen das Ehemann und Stiefkind ausziehen?