Stiefkindadoption ohne Einwilligung des leibl. Vat

Hallo
ich lebe mit meiner Frau nun seit 6 Jahren zusammen und seit 3 Jahren sind wir verheiratet.
Nun äußert meine Stieftocher (14 Jahre) den Wunsch von mir Adoptiert zu werden. Ich bin für sie viel mehr Vater als ihr Erzeuger sagt sie.
Der Erzeuger kommt vielleicht zweimal im Jahr um seinen Sohn abzuholen und das auch nur wenn der Sohn ihn anruft. Geburtstagsgeschenke, Weihnachtsgeschenke usw kommen nie. Er zahlt auch seit der Trennung von seiner damaligen Lebenspartnerin (sie waren nicht verheiratet) keinen Unterhalt für seine Kinder. Meine Stieftocher lehnt seit Jahren den Kontakt zu ihm ab. Der Stiefsohn ( 13 Jahre) hat auch einen guten Draht zu mir möchte aber nicht adoptiert werden … was auch ok ist.
Ihr leiblicher Vater (ohne Erziehungrecht) lehnt die Einwilligung dazu ab. Wir hatten heute ein langes Gespräch mit ihm … er fordert von seiner Tochter eine schlüssige Erklärung des Wunsches, liefert aber selbst keine für sein NEIN.

Nun meine Fragen:
Ist eine Adoption auch ohne Einverständniss des Erzeugers möglich?
Wie starkt wird der Wille des Kindes berücksichtigt?
Ab wann kann das Kind selbst entscheiden?

Bitte wenden sie sich an das Jugendamt und/oder an einen Anwalt für Familienrecht, denn den Bräuchen sie sowieso, da nur das Gericht über eine Adoption entscheiden kann.

Freundliche Grüsse und viel Erfolg!

Ist eine Adoption auch ohne Einverständniss des Erzeugers
möglich?

Ja, das ist eine Ermessensfrage des Gerichtes. Mit Sicherheit wird auch bei Gericht nach den Gründen Ihrer Tochter gefragt und die Mutter befragt nach den evtl. Traumatisierungen, die eine Entscheidung gegen den Willen des Kindsvaters rechtfertigen. Bei einer Vierzehnjährigen wird der Wille des Kindes auf jeden Fall gehört und berücksichtigt.

Was ich zu bedenken gebe:
Nach der Adoption hätten Sie dann ein Kind und ein Stiefkind - das mag lächerlich klingen, macht aber emotional etwas aus - für alle Beteiligten. Diese Dynamik ist nicht zu unterschätzen!
Niemand hindert Ihre Tochter daran, Sie als ihren Vater anzusehen und zu lieben. Sie können beide Kinder, die Kinder Ihrer Ehefrau, als Ihre Erben einsetzen und trotzdem den leiblichen Vater ausschließen. Sie können mit Ihrer Frau zusammen das Sorgerecht ausüben.
Der leibliche Vater existiert, Ihre Tochter kennt ihn. Sie trägt ja wohl ohnehin nicht seinen Namen. Er bleibt ihr Vater, genetisch, biologisch. Die Sehnsucht nach einem liebenden Vater, der ihr in den ersten Jahren ihres Leben beigestanden hätte, kann sie auch mit einer Adoption nicht erfüllen. Das Verlorene kann nicht gut gemacht werden. Jetzt sind Sie da und das zählt. Ob es zur emotionalen Sicherheit einer Adoption bedarf, können nur Sie als Familie entscheiden.