Stiefkindadoption - polizeiliche Suche nach Vater?

Hallo,

noch immer das alte Problem: Ex-Ehepaar mit Kind. Das Mädchen lebt bei der Mutter, kein Interesse des Vaters seit fast 5 Jahren. Die Mutter hat nach einem Jahr wieder geheiratet, die Kleine liebt ihren „neuen Papa“, da sie sich an den alten nicht erinnern kann. Der leibliche Vater hat die Kleine seither weder gesehen, noch andere Anstalten gemacht, sich im sie zu kümmern. Statt dessen hat er vorgeschlagen dass der neue Mann der Mutter die Kleine adoptieren soll. Würde dieser nun auch gern, aber der Ex-Mann ist (noch immer) zumindest für die Mutter verschwunden. Versuche über Arbeitgeber,… verliefen mit Verweis auf Datenschutz immer im Sande. Selbst seine Familie hat nur eine Handynummer, an die er aber nicht ran geht. Ohne Adresse kann man ihn aber nicht wegen der Freigabeerklärung kontaktieren und ohne die geht es nicht!

Ich habe jetzt gelesen, dass man entweder einen Privatdetekiv beauftragen kann - was natürlich ganz schön teuer wird.
ODER man tatsächlich den leiblichen Vater polizeilich suchen lassen kann. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Auf welcher Grundlage sollte die Polizei aktiv werden? Lediglich weil ein Unterhaltspflichtiger dem Unterhaltsberechtigten keine gültige Adresse hinterlässt, wird sich wohl kaum die Polizei einschalten. Oder sehe ich das falsch?

Mit dem Jugendamt hat die Mutter übrigens schon Kontakt aufgenommen. Die haben ohne Unterhaltsrückstand keine Handhabe den leiblichen Vater zu suchen.

Hat vielleicht jemand eine andere Idee?
Vielen Dank!

Hallo,

warum denn nicht einfach den üblichen und einfachen Weg gehen? Eine Meldeamtsanfrage an das Meldeamt des letzten bekannten Wohnorts mit Hinweis auf „familienrechtliches Verfahren“ stellen, und sich dann ggf. von Meldeamt zu Meldeamt hangeln, bis man die aktuelle Adresse hat.

Gruß vom Wiz

Hallo

wie Wiz schon sagte- das wäre bei unserem Meldewesen der naheliegendste Weg.(Und damit würde wohl auch der teure Detektiv anfangen…:smile:…)
Ansonsten nur so „Nebenbei-Gedanken“…du schreibst,der fiktive Vater hätte bereits von sich aus die Kindesadoption durch den neuen Partner vorgeschlagen? Wenn er nicht ans Handy geht… vielleicht könnten sie mal ne SMS schicken, „Bitte Rückruf wg.Adoption“? Klingt blöd… aber wer weiss, was für einen Anrufsgrund er befürchtet, dass er nicht rangeht ? (Oder wäre die Nummer der Anrufer wohlmöglich unterdrückt, und er ginge deshalb nicht dran…?)Auch Google gäbe rein gar nichts her über ihn ?
Unterhalt zahlt er aber, so wie ich das verstehe? Dann muss er doch von irgendeinem Konto aus an das Kind überweisen… könnte man da nicht zumindest den Standort der Auftraggeber-Bank rauskriegen (und dadurch eventl.zumindest seinen möglichen Wohnbereich eingrenzen ?)

Ansonsten meine ich mal gehört zu haben, dass das Familiengericht auch eine Ersatzerklärung o.s. für die Adoption ausstellen kann, falls der Vater tatsächlich unauffindbar ist.
Mich wundert auch ein bisschen, dass da das Jugendamt nicht mehr tut (schon allein im Interesse des Kindes…das ja grundsätzlich trotz allem noch immer ein „Recht auf Kontakt mit beiden Eltern“ hat usw.). Behörden können untereinander doch ganz andere Anfragen stellen und Daten anfordern als die betroffenen Privatpersonen selber. Da dürfte es doch fürs Jugendamt nicht sooo schwer sein,z.B. mal beim Finanzamt (oder ggf. bei der Bundesanstalt f.Arbeit) nachzufragen, wo Herr x geboren y denn derzeit polizeilich gemeldet ist.

Aber wie gesagt:Einwohnermeldeamt, über letzten bekannten Wohnsitz anfangen…müsste eigentlich doch gehen.
LG

Hi,

ich habe die Sache mit dem Unterhaltsrückstand nicht ganz verstanden.
Heißt das in diesem fiktiven Fall, der Vater zahlt den laufenden Unterhalt in ausreichender Höhe und pünktlich?
Dann würde ich nicht adoptieren, denn dann fällt der Unterhalt weg.

Man sollte in diesen Fällen das Kind nur einbenennen lassen, d. h. das Kind bekommt den neuen Namen der Mutter und der Anspruch auf Unterhalt gegen den Vater bleibt erhalten.
Dieses Verfahren sollte man auch ohne die Adresse des Vaters starten können, dann sucht nämlich das Gericht.

Sollte in diesem Fall gemeint sein, daß der Vater nichts zahlt, sollte man nochmals zum Jugendamt gehen und dort beim Beistand vorstellig werden und eine Beistandschaft zur Zahlung des Unterhalts beantragen.
Dann hat das Jugendamt auch die Handhabe, den Vater zu suchen.

Eine Beistandschaft kann jederzeit, z. B. wenn die Adresse des Vaters bekannt ist, wieder beendet werden, ohne Angabe von Gründen.

grüße
miamei

Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Der Unterhalt ist vom Arbeitgeber gepfändet, kommt also von keinem Konto, das auf seinen Namen läuft. Und uns ist der Unterhalt eigentlich nicht so wichtig. Einbenannt ist die Kleine in die Ehe. Wir hätten gern ein klaren Schlußstrich und die 100 € die er aus eigener Tasche zahlt, kann er gern behalten.

Das man als Privatperson beim Einwohnermeldeamt nachfragen kann, wusste ich nicht. Da selbst die Arbeitgeber auf den Datenschutz klopfen, dachte ich, das sei aussichtsslos.

Google hilft mir leider nicht. Der Name ist zu „gewöhnlich“.

Meine Annahme war auch, dass das Jugendamt sicher Mittel und Wege weiss, an den Vater zu kommen, leider war die Bearbeiterin zwar sehr nett, aber hatte eben selbst keine Idee.

Ich kann nicht sagen, warum er sich jetzt nicht meldet, eben da es SEIN Vorschlag gewesen ist. SMS habe ich versucht, bisher ohne Erfolg.

Nochmals lieben Dank für Eure Hilfe!

Adoption
Hallo

nochmal wegen Adoption nach Ersatzbescheinigung vom Gericht: schau mal im BGB § 1748. (Da steht bei Nr.2 sogar was über Aufenthaltsortwechsel ohne hinterlassene Anschrift usw.)

Gruß