Hallo
Frau A und Mann B sind verheiratet. A hat aus erster Ehe ein Kind, dass B nun adoptieren will. Eine Stiefkindadoption ist mit Einwilligung des leiblichen Vaters C möglich. C ist allerdings nicht auffindbar, wird von seinem Arbeitgeber gesucht und erhält von dort auch kein Gehalt mehr. Auf die Einwilligung C’s kann verzichtet werden, wenn C nachweislich nicht auffindbar ist. Was beideutet „nachweislich nicht auffindbar“? Sind A und B dafür zuständig das nachzuweisen oder versucht das Familiengericht im Zuge des Adoptionsverfahrens C ausfindig zu machen???
Danke für die Antworten!
Hallo!
Der Antrag auf Anordnung der Adoption bedarf der notariellen Beurkundung.
Der Notar wird wissen, welche Angaben die Adoptionswilligen machen müssen zu der Frage der Unauffindbarkeit des leiblichen Vaters und ob die Adoptionswilligen Nachforschungen anstellen und diese darlegen müssen.
Gruß, Franz
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Dankeschön!
Ich habe jetzt erst einmal den Arbeitgeber angeschrieben. Glücklicherweise sucht die Bundeswehr abwesende Mitarbeiter (Soldaten). Ansonsten habe ich noch den Hinweis gefunden, dass man über das Einwohnermeldeamt der letzten bekannten Adresse bis zur letzten gemeldeten Adresse recherchiert… Was dann passiert ist mir nicht klar, aber zumindest ist das eine Auskunft, die ich im Vorfeld einholen kann.
Lieben Dank also!