Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Reise mit der deutschen Bahn: soweit ich informiert bin, dürfen Kinder bis 14 Jahre in Begleitung der Eltern umsonst mitfahren, wenn diese in der Fahrkarte der Eltern eingetragen sind. Gilt das nur für leibliche Kinder, oder kann ich auch meine Stiefkinder eintragen lassen? Also wie wird das überprüft, ob das wirklich meine leiblichen Kinder sind?
Würde mich über Antworten freuen.
Danke.
…ich bin noch nie von nem Schaffner darum gebeten wurden, die „Blutsverwandtschaft“ mit meinem Kind nachzuweisen (und es sieht mir sowas von nicht ähnlich)
PP
Ich handhabe das genauso. Und es ist völlig legitim: Ich zitiere die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, einzusehen hier: http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/hilfe/MDB48922-nvs_…
Seite 8: „3.7.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines
eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich
befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Normalpreis oder mit BahnCard-Rabatt (Bahn-
Card 25/BahnCard 50) oder zum Sparpreis erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf in der
Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach Nr. 2.1
eingetragen werden. Beim Kauf der Fahrkarte an den Nahverkehrsautomaten genügt zur unentgeltlichen
Beförderung die Fahrkarte des begleitenden Eltern-/Großelternteils oder deren Lebenspartner
oder des Vormundes.“