Stiefsohn nach Scheidung noch Stiefsohn

Hallo,

Thema Erbrecht:
Bin ich noch der Stiefsohn der 2. Frau meines Vaters, obwohl die beiden sich haben scheiden lassen?
Davon hängt der Freibetrag ab.

Vielen dank schon einmal…

Christoph

Hallo,

wenn sie dich als Stiefsohn im Testament bedacht hat,denke ich ja.
Stiefsohn ist ja kein Verwandtschaftsgrad. Aber besser beim Anwalt oder ggfls. beim Finanzamt fragen.

nein, wenn du nie leiblicher sohn warst von ihm dann wirst du es auch nie werden, es sei denn er hatte dich adoptiert.

bitte an das zuständige gericht wenden

hallo Christoph
Ich nehme an du möchtest wissen ob du erbst wie ein leibliches Kind.?
Wenn dich diese Frau adoptiert hat erbst du wie ein leibliches Kind.
Falls nicht,hast du keinen Erbanspruch an diese Frau.
Das Schattengras

Guten Abend Christoph,

ich denke schon, bei Schwagern/ Schwägerinnen bleibt der Grad erhalten, auch nach Scheidung.
Lieben Gruss von ninja

Hallo,
also, Sie sind der Sohn des Vaters mit der Frau aus 1. Ehe.
Wenn die 2. Ehefrau Sie nicht als Kind offiziell angenommen hat, haben Sie keine Rechtsstellung zu der Stiefmutter. Wieso Sie da einen Freibetrag bekommen, kann ich nicht beurteilen, soweit gehen meine Kenntnisse nicht. Ich kann nur sagen, dass Sie von der 2. Frau direkt weder als Stiefmutter, noch als geschiedene von Ihrem Vater, einen Erbanspruch hätten. Das haben nur wirkliche Abkommen. Ob und wann sich die Gesetze ändern, kann ich nicht sagen.
mfg
PB

a) nein
b) Stiefsöhne sind nicht erbberechtigt - also kann es auch keinen Freibetrag geben

c) du hast im Nachlassfall deines Vaters einen Freibetrag von 500.000, - €. als leiblich Kind.

d) du hast einen Erbanspruch gegenüber deiner leiblichen Mutter,

hallo
leider kann ich ihre frage nicht beantworten.Wurden sie von ihrer Stiefmutter adoptiert, oder nicht?
lg sicha

Hallo Christoph,
es tut mir leid, aber ich kann Dir bezüglich der Anfrage rechtlich leider nicht weiter helfen.
Hatte zwar auch für ca. 3 Jahre eine „Stiefmutter“, habe mich aber nie als Stieftochter gefühlt. Mein Vater ist leider verstorben, von daher kann ich Dir - wie bereits geschrieben - zu Deiner speziellen Frage nicht verläßlich antworten.
Habe im Netz im Gabler Wirtschaftslexikon allerdings eine vielleicht hilfreiche Information gefunden. Geb doch einfach bei Google mal „Definition Stiefkind“ ein…
Viel Erfolg!
Hashomy

Hallo,
wurden Sie von der Frau denn adoptiert?Wenn nicht hat es rechtlich auch ohne Scheiddung keinerlei Bedeutung.

Ich würde sagen, nein.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo CHVCH,

schlichtweg- NEIN!

LG aus Stuttgart

Sorry, keine Ahnung.

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann leider hier keine Meinung zu ihrem Problem haben. Ich nehme an, dass, wenn beide, Ihr Vater und seine 2.Frau, sie adoptiert haben, dann sind Sie wohl noch deren Stiefsohn.
Viel Glueck!
Eva Maria Huschka