wie sieht das aus ,stiefvater wohnt mit dem kind unter einem dach in seinem eigenem haus.bekommt er das kindergel? auch wenn das sein 2ter wohnsitz ist und er nicht tägl anwesend ist.
kind ist in ausbildung und wohnt in dem haus ohne kostgeld oder miete zahlen zu müssen.
kindsvater zahlt unterhalt in höhe von 70 euro und beansprucht nun das kindergeld für sich.20 jahre kein kontakt und nun das !!
die Fragestellung enthält viel zu wenig Details (Kind ist minderjährig/volljährig?)usw.
Um die Sache kurz zu machen: wenn das „Kind“ im Haus des Stiefvaters Wohnraum „blockiert“ und Kosten z. B. für Strom, Wasser usw. verursacht, kann sich der Stiefvater das vom Kind bezahlen lassen.
Ob der Vater ein Anrecht auf das Kindergeld hat, hängt von der Berechnung des Unterhaltsbetrages ab, inwieweit dort das Kindergeld einberechnet wurde.
Normalerweise wird das KiGe vor der Berechnung der Unterhaltspflicht des leiblichen Elternteiles schon in voller Höhe als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Also sollte es auch der Stiefvater an das Kind weiterreichen oder es für die Deckung der Raum-, Strom-, Wasserkosten benutzen.