Stiefvater will adoptiere

Hallo ihr lieben.

Es geht um meinen Sohn. Er ist mittlerweile 4 Jahre alt und seit zwei Jahren leben wir mit meinem Partner zusamm.

Mein Sohn sieht ihn von anfang an als Vater an Sein Erzeuger hat sich noch nie für ihn interessiert. Seit Anfang 2009 haben wir nichts mehr von ihm gehört.

Nun möchte wir bald Heiraten und mein Mann würde meinen Sohn gerne adoptieren. Wie verläuft es ?

Ich habe das alleinige Sorgerecht ! In der Geburtsurkunde steht der Erzeuger nicht als Vater. ist aber beim Jugendamt eingetragen und hat die Vaterschaft anerkannt !

Wie würde eine Adoption nun von statten gehn?
wie lang muss man verheiratet sein… welche vorraussetzungen gibt es ? Finde überall was andere… kennt sich jemand damit aus?

Vielen dank für eure Antworten !!

Moin,

Wie würde eine Adoption nun von statten gehn?

mach einen Termin mit Deinem Sachbearbeiter des Jungendamtes und lass Dich von ihm beraten.
Wenn ich mich recht erinnere, muss der leibliche Vater einer Adoption zustimmen.

Gandalf

Hallo!
Ich bin mir recht sicher, dass der leibliche Vater zustimmen muss. Ich würde auch mit dem Jugendamt sprechen, dort gibt es Anwälte, die das genau wissen.
Liebe Grüße
infi

Hallo,
der Kindsvater muß dem zustimmen… Da er sich aber nicht kümmer könnte man seine Zustimmung durch das Gericht ersetzen lassen.
Am besten vom Jugendamt beraten lassen und dann das Gespräch mit dem KV suchen. Vielleicht willigt er ja doch ein wenn er begreift das er alle seine Pflichten ( die er ja nicht ausüben will und wohl als lästig empfindet) abgibt.
Gruß SUnny

Moin,

Ich bin mir recht sicher, dass der leibliche Vater zustimmen
muss.

wenn Du Dir so sicher bist, hast Du sicher auch Quellen für diese Behauptung.
Mir wäre das nämlich neu, zumindestens für Deutschland.

Gandalf

Hallo!
Da stehts:
http://www.adoption.de/info_zustimmung.htm

Ich hatte diesen Fall in meiner Familie. Der Stiefvater wollte unbedingt die beiden vorehelichen Kinder adoptieren. Der leibliche Vater stimmte freudig zu. Zum einen hat er sich um die Kinder sowieso nicht gekümmert, zum anderen: Juhuu, keine Unterhaltszahlungen mehr!

Einige Jahre später haben sie sich dann getrennt. Zwischenzeitlich kam auch noch ein eheliches Kind zur Welt. Herr Adoptivpapa wollte dann nur den Unterhalt für das leibliche Kind zahlen. Aber, adoptiert ist gleich wie leiblich, also zahlen.
Damit will ich der Posterin sagen, bitte die Sache gut überlegen!

Liebe Grüße und alles Gute!

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Hallo Gandalf

wenn Du Dir so sicher bist, hast Du sicher auch Quellen für
diese Behauptung.
Mir wäre das nämlich neu, zumindestens für Deutschland.

http://www.notare-wahl-adrian.de/downloads/ger/merkb…

Reicht das?

Adoptionen in Deutschland haben sehr hohe Hürden.
Frag mal all diejenigen die ein Kind adoptiert haben oder eines adoptieren wollen.

Grüße Bröselchen

Hallo,

man muss nicht gleich adoptieren.

Eine sogenannte „Einbenennung“ reicht in den meisten Fällen.
Damit bleibt der Erzeuger der Vater und damit auch unterhaltspflichtig,
das Kind kann aber den Namen der neuen Familie bzw den des Stiefvaters annehmen.

Dieses Verfahren ist einfacher, schneller und leichter durchzuführen.

Wie dieses Verfahren durchgeführt wird, bitte beim zuständigen Standesamt nachfragen.

Grüße
miamei